Selbstbedienungskassen sind mittlerweile bei Supermärkten zum Alltag geworden. Rewe hat momentan sogar ein neues Konzept entworfen, das den Einkauf noch einfacher gestalten soll. Jedoch befürchten viele Kunden, dass technische Fehler auftreten, weswegen man versehentlich einen Diebstahl begeht. Macht man sich dadurch trotzdem strafbar, obwohl man für den Fehler nichts kann?
Rewe testet momentan in ausgewählten Filialen ein neues Konzept. Mit dem „Pick & Go“-Service will man Kunden ermöglichen, dass diese den Einkauf nicht einmal mehr scannen müssen. Wie „Express“ berichtet, bewirbt der Supermarkt das Konzept mit dem Slogan: „Einkaufen ohne Scannen, ohne Umpacken.“
Rewe: Neues Konzept in der Testphase
In Filialen mit dem „Pick & Go“-Service können die Kunden ganz einfach die Produkte aussuchen und einpacken. In den Rewe-Filialen wurden dafür extra Kameras installiert, die den Kunden mit Gesichtserkennung abspeichern. Während des Einkaufens merkt sich das Programm die ausgewählten Artikel.
An den Expresskassen ist der Einkauf dann bereits vermerkt, ohne dass Kunden die Waren selbstständig einscannen müssen. Man kann die Produkte dann ganz einfach bei der Expresskasse bezahlen oder dies über die Rewe-App tun. Jedoch befürchten einige Kunden, dass das neue Konzept nicht so einwandfrei funktioniert, wie von dem Supermarkt beworben.
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„Express“ berichtet, dass momentan in sozialen Netzwerken das „Pick & Go“-Konzept immer wieder diskutiert wird. Viele Kunden von Rewe befürchten, dass die Kameras versehentlich Produkte übersehen oder vertauschen. In diesem Fall kann man das entsprechende Produkt dann an der SB-Kasse nicht bezahlen.
Was passiert bei technischen Fehlern?
Viele Kunden sorgen sich, dass man wegen eines technischen Fehlers ungewollt einen Diebstahl begeht. Auf der Website des Unternehmens beruhigt Rewe jedoch seine Kunden: „Wenn wir Produkte nicht auf deinen Kassenbon geschrieben haben, tut uns das leid. Falls du uns sagen möchtest, welches Produkt auf deinem Kassenbon fehlt, hilft uns das, Pick&Go für dich zu verbessern. Du findest die Option unterhalb deines Kassenbons im Bereich ‚Etwas nicht in Ordnung?‘. Wir berechnen dir für die fehlenden Produkte nichts.“
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Auch wenn den Kunden falsche Produkte berechnet wurden, bietet Rewe eine Möglichkeit, um dieses Problem zu lösen. In diesem Fall kann man die falschen Produkte ganz einfach innerhalb von 48 Stunden reklamieren. Das „Pick & Go“-Konzept befindet sich momentan noch in der Testphase. Ob dies auch in andere Filialen eingeführt wird, bleibt abzuwarten.