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Rewe, Edeka und Co: Neue Betrugsmasche aufgedeckt – Kunden sollten genau hinschauen

Ob von Netflix, Amazon oder Eventim – Gutscheinkarten sind ein beliebtes Geschenk und bei Rewe, Edeka und Co. zu haben. Doch Vorsicht!

© imago images/Eibner/Collage DER WESTEN

Rewe: Die Erfolgsgeschichte der Supermarktkette

Die Rewe Group mit Sitz in Köln ist eine der größten Handelskonzerne Deutschlands. Zu ihr zählen nicht nur die Supermarktkette Rewe. Dazu gehört auch Penny, Toom, Billa in Österreich, DER Touristik Deutschland und Lekkerland.

Stell dir vor, du bist auf einen Geburtstag eingeladen und brauchst schnell noch ein Geschenk, weil du mal wieder zu spät dran bist oder keine Ahnung hast, was sich das Geburtstagskind wünschen könnte. Für viele ist da die naheliegendste Option eine Gutscheinkarte. Die gibt es mittlerweile in jedem Supermarkt wie Rewe, Edeka und Co.

Doch während einige einen Gutschein nicht unbedingt als ein sehr durchdachtes Geschenk wertschätzen, gibt es mittlerweile sogar Sicherheitsbedenken. Denn wie die Polizei Erfurt bereits Anfang des Jahres vermeldete, sind diese Karten bei Rewe, Edeka und Co. nun Teil einer weitverbreiteten Betrugsmasche geworden.

Rewe, Edeka und Co: Betrüger präparieren Gutscheinkarten

Wie kann man denn Kunden mit einer Gutscheinkarte betrügen, dürfte sich nun mancher fragen. Das ist tatsächlich gar nicht so schwer. Wie die Polizei Erfurt erklärt, klauen die Diebe im ersten Schritt einige Exemplare, kopieren die darauf aufgedruckten Barcodes und kleben diese dann auf andere Gutscheine wieder drauf.


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Sollte ein Kunde nun eine auf diese Weise manipulierte Karte an der Kasse bezahlen, aktiviert sich die Karte, die die Diebe bereits besitzen. Die Karte, die der Kunde gekauft hat, bleibt deaktiviert. Die Betrüger können dann mit der PIN, der auf der geklauten Karte steht, nach der Aktivierung direkt den Gutschein einlösen und den Wert für ihre eigenen Zwecke ausgeben. Der Kunde geht leer aus – und somit auch der Beschenkte. Was für eine schöne Bescherung.

Rewe, Edeka und Co. müssen nichts erstatten

Der Beschenkte merkt meist erst spät, das etwas nicht stimmt. Nämlich dann, wenn der PIN nicht zum Barcode und der Gutscheinnummer passt. Dann sollte sogleich Anzeige bei der Polizei erstattet werden, wie der „Focus“ von der Polizei Erfurt erfahren hat. Und dann sollte der Betrogene mitsamt Karte und Rechnung zum Supermarkt gehen.


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Wie die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, würden diese in der Regel kulant reagieren und eine Rückerstattung vornehmen. Das müssen sie jedoch nicht. Darum rät die Polizei zu „erhöhte(r) Aufmerksamkeit beim Kauf von Gutscheinkarten“. Das heißt: Barcode auf Manipulation überprüfen, Karte umgehend einlösen und im Betrugsfall den Code sperren lassen und natürlich den Kassenbon aufbewahren. Oder von Anfang an lieber online Gutscheine kaufen.