Osnabrück.
Bei dieser Extra-Zahlung freute sich eine Putzfrau aus Osnabrück ganz besonders! Denn statt den üblichen 340 Euro, welche normalerweise am Ende ihres Monats als Nettoentgelt auf ihr Konto überwiesen wurden, entdeckte die Frau dort eine ganz andere, deutlich beeindruckendere Summe.
Satte 225.285 Euro – also mehr als eine Viertelmillion – befanden sich im Juni 2018 auf einmal mehr auf dem Konto der Putzfrau. Es war der Auftakt eines langen Rechtsstreits, der erst am Donnerstag, 7. November 2019, mehr als ein Jahr später vor dem Landgericht Osnabrück ein Ende fand.
Putzfrau findet Mega-Betrag auf Konto
Wie war das Geld überhaupt auf das Konto der Frau gelangt? Die Ursache dafür fand sich in der Verwaltung des Arbeitgebers der Frau. Dort hatte eine Mitarbeiterin in das Feld des auszuzahlenden Betrags versehentlich die Personalnummer der Frau eingetragen. Lange blieb das natürlich nicht unbemerkt.
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Kurze Zeit später forderte der Arbeitgeber seine Angestellte auf, den Betrag zurückzuüberweisen. Dazu war die 27-jährige Putzkraft grundsätzlich bereit – knüpfte die Rückzahlungen jedoch an mehrere Bedingungen. So zögerte sie die Überweisung immer wieder hinaus und machte sie von erheblichen finanziellen Gegenleistungen abhängig. Dieses Verhalten sollte ihr später zum Verhängnis werden.
Am Ende entschloss sie sich, die Summe auch ohne eine Gegenleistung an ihren Arbeitgeber zurückzuzahlen. Dabei offenbarte sich allerdings ein großes Problem.
Fall beschäftigte viele Gerichte
Einen erheblichen Teil des Geldes hatte die 27-Jährige bereits ausgegeben. Sie konnte nicht die gesamte Summe überweisen. Der Arbeitgeber der Frau zog vor Gericht. Dabei mussten beide Parteien einen langen Atem beweisen.
Nachdem der Fall bereits vor dem Arbeits- und dem Amtsgericht in Osnabrück verhandelt wurde, zogen sie vor dem Amtsgericht Osnabrück im Mai in die nächste Runde. Dort wurden die Aufschübe und geforderten Gegenleistungen für die Rückzahlung verhandelt. Erfüllten sie den Tatbestand einer versuchten Erpressung?
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Im Mai bejahte das Amtsgericht diese Frage. Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Dagegen hatten jedoch sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung eingelegt. Es sollte also in die nächste Instanz gehen.
Verhandlung beginnt mit Paukenschlag
Im November kam es dann zum fünften gerichtlichen Aufeinandertreffen vor dem Landgericht Osnabrück. Das endete bereits nach kurzer Zeit mit einem Paukenschlag.
Denn als das Landgericht verkündete, dass es keine durchgreifenden Bedenken gegen die Entscheidung des Amtsgerichts hätte, zogen beide Parteien ihren Einspruch zurück.
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Das Urteil des Amtsgerichts aus dem Mai ist damit rechtskräftig. Die Putzfrau muss die Geldstrafe von 1.200 Euro berappen. Statt einer Viertelmillion auf der Habenseite drohen nun also rote Zahlen. (dav)