Veröffentlicht inVermischtes

Maskenpflicht, Bier, Poststreiks – diese Veränderungen kommen bald auf uns zu

Maskenpflicht, Bier, Poststreiks und Co.: Im Februar stehen einige Änderungen für uns an. Wir verraten dir, was du wissen musst.

© IMAGO / CHROMORANGE

Inflation: Was kann ich gegen den Preisanstieg tun?

Die Inflation steigt auf Rekordwerte. Doch was ist Inflation und was kann ich gegen den Preisanstieg tun?

Neuer Monat – neue Regeln: Wie jeder Monat hält auch der Februar einige Änderungen für uns bereit. Betroffen sind unter anderem Bahn-Reisende und Bier-Liebhaber.

Zum Jahreswechsel 2022/2023 traten bereits einige Reformen in Kraft. Im Februar kommen zwar nicht ganz so viele Änderungen auf uns zu, aber vor allem in Bezug auf Corona-Regeln gibt es Neuerungen. So herrscht ab dem 2. Februar keine Maskenpflicht mehr im Nah- und Fernverkehr. Mehrere Länder hatten diese Pflicht bereits abgeschafft. Jetzt ziehen alle anderen nach.

Schlechte Nachrichten für Biertrinker

Doch das ist nicht die einzige Corona-Regel, die sich ändert: Auch am Arbeitsplatz wird gelockert. Eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung soll voraussichtlich zum 2. Februar auslaufen. Bislang mussten Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen.

Eine echte Hiobsbotschaft gibt es für alle Bier-Fans: Der beliebte Gerstensaft wird wohl teurer! Mehrere Brauereien kündigten Preiserhöhungen an – zum Beispiel die Bitburger-Gruppe zum 1. Februar. Veltins erhöhte seine Preise bereits am 29. Januar. Krombacher plant den Schritt zum 1. März.

Wieder Streik bei der Post?

Nicht nur für Bier-Fans, sondern auch für alle Post-Kunden könnte es im Februar unangenehm werden: Noch ist unklar, wie sich die Warnstreiks bei der Deutschen Post entwickeln. Die nächsten Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi sind für den 8.und 9. Februar angesetzt. Es kann also zu erneuten Streiks kommen.

Ab dem 25. Februar dürfen bestimmte Energiesparlampen nicht mehr hergestellt werden. Das Verbot gilt für Leuchtstofflampen in Ringform und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel. Der Handel darf aber noch Restbestände verkaufen.


Mehr News:


Mehr Windräder

Das Wind-an-Land-Gesetz tritt am 1. Februar in Kraft. Mit ihm gibt die Ampel-Koalition gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windkraft an Land vor. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent, bis 2032 dann 2 Prozent der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein.

Einiges an Änderungen also im zweiten Monat des Jahres. (mit dpa)