Der Traum eines jeden Lottospielers: Den Jackpot knacken und einen satten Gewinn mit nach Hause nehmen. Dafür gibt es die unterschiedlichsten Methoden: Tippgemeinschaften, Zufallstipps oder immer die gleiche Glückszahlenkombination. Wie auch immer: Manche Menschen haben so viel Glück, dass sie den Lotto-Jackpot knacken. Einem 84-jährigen Rentner ist das gelungen. Doch was dann passierte, verschlägt einem die Sprache.
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Ein 84-jähriger Senior aus Burladingen in Baden-Württemberg war nach einer Beinamputation pflegebedürftig. Der Senior nahm zweimal wöchentlich an der Lottoziehung teil und tippte immer die gleichen Zahlen. Da er aufgrund seiner körperlichen Verfassung nicht mehr in der Lage war, den Lottoschein selbst abzugeben, übernahm seine Pflegerin diese Aufgabe. Die beiden hatten eine enge Beziehung – zumindest bis zu dem Tag, an dem der Rentner den Sechser im Lotto zog.
Lotto-Jackpot geknackt – aber der Rentner sieht keinen Cent
Nachdem der 84-Jährige jahrelang vergeblich mit ein und derselben Zahlenkombination Lotto spielte, geschah eines Tages im Jahr 2019 das schier Unmögliche: Er knackte den Jackpot und gewann satte 755.000 Euro.
Damit hatte nun wirklich niemand gerechnet. Doch der Rentner befürchtete Schlimmes: Er hatte Angst, das Geld aufgrund von Pflegekosten zurückgeben zu müssen, oder dass es sogar zurückgehalten wird. Darum fasst er kurzerhand den Beschluss: Das Geld soll zunächst auf das Konto seiner Pflegerin gehen.
Ein fataler Fehler des Lottogewinners
Doch dieser Entschluss stellte sich als fatal heraus. Die Pflegerin soll den 84-Jährigen dazu überredet haben, dass er ihr etwa die Hälfte des Gewinns überlassen solle, womit sich der Mann einverstanden erklärte. Doch die andere Hälfte landete nie auf seinem Konto. Seine Pflegerin hatte sich das Geld wohl selbst in die Tasche gesteckt – und einen nicht unerheblichen Teil der Gewinnsumme ihrer eigenen Mutter überwiesen.
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Daraufhin kam der Fall vor Gericht. Doch das Ergebnis sollte der Rentner wohl nie mitbekommen. Er verstarb im Juni 2020, bevor das letzte Urteil verkündigt wurde.
Lottogewinn endet in dreijähriger Haftstrafe
Im ersten Prozess ging es unter anderem um die Absprachen, die die Betreuerin mit dem Lottogewinner getroffen hatte. Der Vorwurf lautete, dass versucht worden sei, den Gewinn vor dem Sozialamt zu verheimlichen. Das Amtsgericht Hechingen sprach die beiden Frauen, Betreuerin sowie ihre Mutter, schuldig. Die Haupttäterin, die Tochter, wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, die Mutter wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen dieses Urteil wurde jedoch Berufung eingelegt.
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Im Berufungsverfahren bestätigte das Landgericht Hechingen das Urteil gegen die Haupttäterin, die zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt wurde. Die Mutter, die zuvor wegen Beihilfe verurteilt worden war, wurde hingegen für unschuldig erklärt. Das Gericht konnte ihr die Tat nicht nachweisen.