Wer nur schnell bei Lidl fünf Kleinigkeiten kaufen möchte, verzichtet oft auf den Einkaufswagen. Schließlich bietet es sich an, die paar Sachen während des Gangs durch den Laden in seine eigene Tasche zu packen.
Doch Vorsicht: Mit diesem Verhalten kannst du dich strafbar machen. Ein Filialleiter von Lidl klärt nun auf, was es damit auf sich hat.
Lidl: Diese Regel kennt fast niemand
Ist es erlaubt, den Einkauf während des Einkaufens in seine eigene Tasche oder Rucksack zu packen und an der Kasse dann zu bezahlen? Auch, wenn viele genau das machen – eigentlich ist es verboten. Nach § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) begehen Kunden bereits einen Diebstahl, wenn sie „fremde, bewegliche Sachen“ wegnehmen. Und fremde bewegliche Sachen sind nun mal die Produkte, bis sie an der Kasse bezahlt werden.
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Dabei können Kunden mit Konsequenzen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen.
Was ist mit eigenen Stoffbeuteln?
Die Kunden sind in den Kommentaren unter dem Video nur teilweise verständnisvoll. Viele berichten, dass sie trotzdem die Dinge in ihrer eigenen Taschen packen. „Mache ich oft. Lege alles aufs Band und lasse die Dame oder den Herren an der Kasse dann reinsehen, ohne extra dazu aufgefordert zu werden“, berichtete eine Kundin und erntete viel Zuspruch. Andere verstehen sowieso nicht, warum so viele Menschen mit ihren eigenen Taschen einkaufen gehen. „Wofür gibt es Einkaufswagen?“, fragte eine Kundin. Viele benutzen extra mitgebrachte Taschen. Geht das denn? „Stoffbeutel oder Einkaufskörbe werden als Einkaufsutensilien deklariert und sind in Ordnung“, erklärt der Filialleiter in den Kommentaren.
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Natürlich herrscht in vielen Lidl-Filialen auch Kulanz, so dass dieses Verhalten der Kunden durchgelassen wird. Doch eigentlich ist der Transport der Einkäufe in der eigenen Handtasche, Rucksack oder gar Jackentasche verboten.