Unter Ebay Kleinanzeigen groß geworden, ist man heute auf Kleinanzeigen ohne Ebay unterwegs, um das schnelle Schnäppchen zu schießen. Auf dem digitalen Marktplatz ist das auch fix gefunden und ein Preisvorschlag ist mindestens genauso fix gemacht. Doch was, wenn man plötzlich kalte Füße bekommt? Kann man auf Kleinanzeigen sein Angebot einfach so zurückziehen?
Es gibt ja die unterschiedlichsten Gründe, warum man auf Kleinanzeigen vielleicht ein bisschen zu voreilig einen Preisvorschlag abgegeben hat und das Angebot dann zurückziehen will. Ob das Geld plötzlich ausgeht, man ein besseres Angebot gefunden oder einfach die späte Erkenntnis hat, dass der Artikel doch nicht passt – Gründe gibt es viele sein Kaufangebot zurückziehen zu wollen. Aber wie geht das? Wie geht man vor, um einen Preisvorschlag zurückzunehmen? Und drohen bei einem Rücktritt Konsequenzen? Das erfährst du hier.
Kleinanzeigen: So kannst du dein Angebot zurückziehen, bevor es zu spät ist
Sagen wir mal, du stöberst also auf Kleinanzeigen so ein bisschen durch die Angebote und siehe da: du wirst fündig. Ein Verkäufer bietet doch glatt genau das Teil, nachdem du suchst. Du musst gar nicht lange überlegen, na ja, außer wegen des Preises vielleicht. Immerhin ist Verhandeln erlaubt; „Verhandlungsbasis“ steht in der Artikelbeschreibung.
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Du gibst dich als Interessent zu erkennen und machst einen Preisvorschlag. Du bist eigentlich zufrieden, dann aber der Schock: Der gleiche Artikel angeboten von einem anderen Verkäufer. Gleich um die Ecke, in einem viel besseren Zustand und auch noch kostenlos! Was für ein Pech! Du willst dein Angebot am liebsten zurückziehen. Aber Achtung! Es gibt einige Dinge, auf die du dich vorbereiten und die du beachten solltest.
Kleinanzeigen: Angebot zurükziehen – das sagt das Gesetz
Vor allem sollte dir bewusst sein, dass das Zurücknehmen eines Kaufangebots auf Kleinanzeigen bestimmten Regeln und Richtlinien unterliegt – allem voran dem Gesetz. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kommt ein Kaufvertrag dann zustande, wenn sich zwei Personen einigen, dass eine Sache gegen Bezahlung übertragen wird. Das kann durch Absprache – ob mündlich oder schriftlich – per Chat oder über irgendeinem anderen Kommunikationsmittel erfolgen. Wer bei Kleinanzeigen auf Nummer Sicher gehen will, nutzt gleich die plattformeigenen Funktionen, wie die des „Angebot machen“. Wichtig ist, dass Interessent und Verkäufer sich einig und die wesentlichen Vertragsbedingungen klar sind, wie etwa der Preis, Lieferung oder Abholung – die Bedingungen der Transaktion also.
Laut Kleinanzeigen ist ein Kaufangebot eines Interessenten über die Funktion „Angebot machen“ bindend, egal ob das Inserat von einem Privatverkäufer oder gewerblich stammt. Hat der Verkäufer es erst akzeptiert, dann ist der Kaufvertrag geschlossen. Und so sieht es auch das BGB. Doch unter bestimmten Umständen geht der Rücktritt sogar ganz unkompliziert. Bedenke aber: Wenn du auf Kleinanzeigen ein Angebot zurückziehen willst, drohen im Zweifel Konsequenzen. Auch wenn der Weg ganz unkompliziert scheint.
Kleinanzeigen: Angebot zurückziehen – Frist
Wenn du also erstmal einen Preisvorschlag abgeschickt hast, dir aber kurz darauf nicht mehr sicher bist, dann gibt es eine Möglichkeit den Deal offiziell zu stornieren. Aber nur, wenn du schnell genug bist oder aber der Verkäufer zu langsam. Denn der Verkäufer muss deinen Preisvorschlag ja erstmal akzeptieren. Wenn er das nicht tut, storniert Kleinanzeigen die offene Transaktion sowieso, ohne dass du selbst dein Angebot zurückziehen musst. Dafür gibt es eine Frist.
Innerhalb 48 Stunden muss der Verkäufer dein Kaufangebot akzeptieren, sonst wird der Kauf automatisch abgebrochen. Du könntest also Glück haben, wenn dein Preisvorschlag noch nicht angenommen wurde. Dann ist der Kaufvertrag noch nicht geschlossen und du kannst dein Angebot einfach zurücknehmen. Also, sofern du auch die plattformeigene Funktion genutzt hast, um später auch vom Käuferschutz zu profitieren.
Wie kann ich bei Kleinanzeigen ein Angebot zurückziehen?
Ist das der Fall, suchst du auf Kleinanzeigen nach der Nachricht über den Artikel, für den du das Angebot gemacht hast. Öffnest du den Chat, gibt es dort eine Option, mit der du deine Anfrage zurückziehen kannst. Die kannst du dann auswählen, solange der Verkäufer deinen Preisvorschlag noch nicht angenommen hat. Und das war’s auch schon. In dem Chatverlauf sollte nun erscheinen „Anfrage zurückgezogen“. Der Kauf wurde abgebrochen. Kein Hexenwerk. Konsequenzen könnte das aber trotzdem haben. Besonders bei einem Privatverkauf.
+++ Kleinanzeigen: Käufer zahlt nicht – was kann man machen? +++
Und noch riskanter wird es, einen Preisvorschlag zurückzunehmen, wenn du und der Verkäufer sich bereits oder schlimmer ausschließlich schriftlich geeinigt habt. So ist es eben auch keine Pflicht die plattformeigenen Funktionen zu nutzen. Der Käuferschutz kostet ja immerhin Gebühren. Ab dann ist die Sache aber nicht mehr ganz so unkompliziert.
Im Zweifel hast du Pech und der Verkäufer beharrt auf die Transaktion. Kann er schriftlich nachvollziehbar belegen, dass der Deal eigentlich schon in trockenen Tüchern war, wird es schwierig dein Go zurückzunehmen. Da steht das Recht laut BGB auf seiner Seite und du musst auf Wohlwollen hoffen.
Kleinanzeigen: Angebot zurückziehen – Konsequenzen
Hast du wegen der Gebühren etwa auf Käuferschutz verzichten wollen und nur per Nachricht einen Preisvorschlag abgegeben, sehen deine Karten noch schlechter aus. Denn nun gibt es nicht Mal die Möglichkeit über die Funktionen von Kleinanzeigen das Angebot zu stornieren. Umso mehr musst du auf guten Willen des Verkäufers hoffen. Das kann besonders bei Privatkäufen schon ganz schön unbequem werden, wenn ein Kauf abgebrochen wird. Und vor allem kann das Konsequenzen haben.
Manche Verkäufer könnten enttäuscht oder gar verärgert sein, wenn sie deinen Preisvorschlag als bindend ansehen. Insbesondere wenn sie deswegen andere Interessenten abgewimmelt haben. Gerade bei Privatverkäufen solltest du bedenken: Die Privatverkäufer nehmen sich extra Zeit und schließen auch nicht zahlreiche andere Kaufverträge ab. Im Zweifel hängt noch ein emotionaler Wert an der Sache oder sie streiten sich schlicht gern.
Das Zurücknehmen des Kaufangebots kann schonmal zu hitzigen Diskussionen führen und vor allem auch negative Folgen für dein Benutzerkonto haben. Denn auch wenn eine Transaktion gar nicht erst zustande kam, Interessent und Verkäufer können sich ganz unabhängig von Kaufvertrag gegenseitig bewerten. Wie das geht, das erfährst du hier.>>>