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Kaufland, Rewe und Co. droht heftiges Verbot – jetzt wehren die Unternehmen sich

Die Bundesregierung will eine große Veränderung für Händler, doch jetzt wehren sich Kaufland, Rewe und Co.

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Für Kaufland, Rewe und Co. sollen sich schon bald die Spielregeln bei Werbung für Süßigkeiten für Kinder ändern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will schon bald das neue Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KWG) auf den Weg bringen.

Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Die Grünen) will mehr Kinderschutz in der Werbung. Dieses Ziel legte die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag fest. Mit dem ersten Gesetzesentwurf sind Händler wie Kaufland, Rewe und Co. aber nicht zufrieden – sie wehren sich.

Kaufland, Rewe und Co. schießen gegen Werbeverbot

Schokolade, Gummibärchen, Chips – all diese Lebensmittel sind bei Kindern besonders beliebt. Doch es sind alles Lebensmittel, die viel Zucker, Fett oder Salz enthalten – und damit nur bedingt gut für Kinder sind. Deshalb will die Bundesregierung nun klarere Spielregeln für an Kinder gerichtete Werbung.

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Dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) passt der Gesetzentwurf von Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Die Grünen) zum Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KWG) aber nicht. In einem Positionspapier übt der BVLH nun deutliche Kritik.

Das Vorhaben, unmittelbar an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Salz- und Fettgehalt zu verbieten, im Kern sei nachvollziehbar, heißt es darin laut „Lebensmittelzeitung“. Aber: Ein Verbot, das weitere Altersgruppen einbezieht, lehne der Verband ab. „Das Gesetz soll zum Schutz von Kindern dienen, darf aber auch die Berufs- und Informationsfreiheit nicht aus dem Auge verlieren“, zitiert die LZ aus dem Positionspapier.

Stattdessen solle sich das Bundesernährungsministerium enger an der Formulierung im Koalitionsvertrag halten. Dort steht: „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“

Handel will Klarheit

Der Lebensmittelhandel fordert einen genau definierten Rechtsrahmen. Es müssten die Werbeträger, die Aufmachung der Werbung, der Kommunikationsraum und die Nährwertprofile, für die ein Werbeverbot greifen soll, eindeutig benannt werden. Der Begrifflichkeit „an Kinder gerichteten Werbung“ solle eindeutig definiert werden. Zudem fordert der BVLH, dass erst nachgewiesen werden muss, ob ein Werbeverbot überhaupt seinen Zweck erfülle. Ursachen für Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen gebe es viele.


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„Das BMEL prüft aktuell die eingegangenen Stellungnahmen. Auch stehen wir weiterhin im Austausch mit der Rundfunkkommission der Länder“, betonte eine Sprecherin des Bundesernährungsministeriums gegenüber der „Lebensmittelzeitung“. Es soll einen überarbeiteten Entwurf geben.