Mit dem 3. April fällt die Maskenpflicht im Einzelhandel weg. Also auch in Supermärkten wie Kaufland, Rewe und Co. Doch bedeutet das automatisch, dass du dann ohne Maske einkaufen gehen kannst – oder macht vielleicht das ein oder andere Unternehmen Gebrauch von seinem Hausrecht?
Welche Corona-Regeln ab dem 3. April bei Kaufland gelten, haben wir für dich zusammengefasst.
Kaufland: Einkaufen mit oder ohne Maske? DAS sagt das Unternehmen
Einkaufen mit oder ohne Maske? Das wird zukünftig wohl stark vom jeweiligen Bundesland abhängen. Kaufland erklärt auf Nachfrage dieser Redaktion: „Wir orientieren uns grundsätzlich an den Verordnungen der Bundesländer, den jeweiligen regional gültigen Allgemeinverfügungen sowie der Corona-Arbeitsschutzverordnung und setzen diese entsprechend um.“
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Fakten über Kaufland:
- gegründet 1968, Firmensitz in Neckarsulm (Baden-Württemberg)
- das Unternehmen betreibt rund 1.300 Filialen, davon 667 in Deutschland und hat rund 132.000 Mitarbeiter
- die Kette ist außerdem in Polen, Tschechien, Rumänien, Slowakei, Bulgarien, Kroatien und der Republik Moldau vertreten
- ist ein Tochterunternehmen der Schwarz-Gruppe (ebenso wie Lidl)
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Bedeutet also: Wenn das Bundesland keine Hotspot-Regel befolgt, fällt auch die Maskenpflicht bei Kaufland weg. Ab dem 3. April haben Länder generell nur noch wenig Spielraum, wenn es um Corona-Maßnahmen geht. Was weiterhin möglich bleibt, ist beispielsweise Maskenpflicht in Einrichtungen wie Kliniken – für Supermärkte gilt das allerdings nicht. Würden Bundesländer aber Gebrauch von der Hotspot-Regel machen, könnten sie auch weiterreichende Maßnahmen erlassen, wie zum Beispiel Maskenpflicht im Einzelhandel und Zugangsregelungen.
So will Kaufland seine Mitarbeiter schützen
Dabei könnten Länder sowohl ein ganzes Bundesland als auch einzelne Regionen zu Hotspots erklären. doch viele Bundesländer wollen diese Regelung nicht umsetzen. Der Grund: Fehlende Rechtssicherheit.
Das wiederum weißt Karl Lauterbach entschieden zurück. Er betont: „Man mag das Gesetz mögen oder nicht, aber es ist juristisch sauber gemacht, so dass es umsetzbar wäre“. Er könne dort keine rechtliche Unsicherheit erkennen und bedauere, dass viele Bundesländer davon keinen Gebrauch machen wollen.
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Für Kaufland bedeutet das also, dass das Unternehmen die Maskenpflicht aufhebt, wenn es die jeweilige Landesverordnung so vorsieht. Und wie geht es für die Mitarbeiter von Kaufland weiter? Dort soll es weiterhin ein „umfängliches Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept“ geben. Auch auf Basis der jeweils geltenden Allgemeinverfügung. (abr)
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