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GEZ: Kunden aufgepasst! Wer diesen Brief ignoriert, muss richtig tief in die Tasche greifen

Neben einem GEZ-Schreiben könnte man sich durchaus erfreulichere Nachrichten vorstellen – der Brief ist dennoch ernst zu nehmen!

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© Imago / Christian Ohde

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Ein Schreiben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist nicht immer mit Freude verbunden – meist handelt es sich um eine Zahlungsaufforderung des Beitragsservices, ehemals GEZ. Aktuell ist erneut Post des oben genannten Absenders im Umlauf – und die sollte keinesfalls ignoriert werden!

Wer also in den kommenden Tagen einen Brief von der GEZ erhält, der sollte diesen bloß nicht in der hintersten Ecke des Schreibtisches verstauen. Wenn man auf dieses Schreiben nämlich nicht reagiert, könnte es böse Folgen haben…

GEZ verschickt wichtige Briefe

Seit dem 10. Januar bis voraussichtlich Ende Juni verschickt die GEZ wieder zahlreiche Briefe an alle über 18-Jährigen. Der Grund: Mithilfe eines Fragebogens soll jeder volljährigen Person ein Haushalt zugeordnet werden können – denn nur somit kann auch überprüft werden, ob jeder den gesetzlichen Beitrag zahlt.

Ein Großteil der Daten wurde der GEZ bereits durch die Einwohnermeldeämter gemeldet. Nun gilt es also, die restlichen Daten zu erfassen. Selbstverständlich muss die Gebühr pro Haushalt nur einmal gezahlt werden: Wer also bereits in einem zahlenden Haushalt gemeldet ist, sollte dies auch im Fragebogen vermerken.

GEZ-Gebühr droht auch rückwirkend

Wer nämlich nicht auf das GEZ-Schreiben antwortet, dem wird kurzerhand ein eigener Haushalt zugeordnet – inklusive fälliger Kosten. Und wer auch diese Aufforderungen zur Zahlung samt Erinnerungsschreiben ignoriert, bei dem könnte wenig später der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.


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Ein Szenario, das sicherlich jedem Deutschen erspart bleiben möchte. Übrigens können die GEZ-Beträge auch rückwirkend verlangt werden. Wer also bereits seit einem Jahr in einer neuen Wohnung wohnt, und bisher noch keine Gebühr gezahlt hat, dem drohen allein für die Nachzahlung stolze 220,32 Euro. Für alle anderen gilt: Derzeit ist eine Zahlung in Höhe von 55,08 Euro pro Haushalt alle drei Monate fällig.