Alle Führerscheine müssen früher oder später umgetauscht werden, vor allem wenn sie noch nicht in Scheckkartenformat sind. Ungefähr 43 Millionen Führerscheine müssen laut ADAC umgetauscht und fälschungssicher gemacht werden. Welche Fristen gelten und was du beachten musst, erfährst du hier.
Neben den Gründen von Umzug oder Namensänderung kann dein Führerschein auch aus Sicherheitsgründen umgetauscht werden müssen. Ein Führerschein verliert nach 15 Jahren seine Gültigkeit. Sollte dein Führerschein allerdings noch in Papierform sein, solltest du diesen Zeitnah umtauschen. Der Grund für den Umtausch: Sicherheit. Die Scheckkartenführerscheine sollen missbrauchs – und fälschungssicherer sein. Dazu werden sie in einer Datenbank erfasst. Führerscheine sollen zudem EU-weit einheitlich sein.
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Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Der Umtausch deines Führerscheins ist verpflichtend. Bei dem Umtausch von deinem Führerschein verfolgt die Regierung einen sogenannten Stufenplan, um Überlastungen zu vermeiden. Wann du dran bist, ist von der Ausstellung deines Führerscheins und deinem Geburtsjahr abhängig. Laut dem Bundesministerium für Dienste und Verkehr ist bei Papierführerscheinen, welche bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, das Geburtsjahr wichtig und bei Karten-Führerscheinen, welche zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Genauer kannst du dies in folgender Tabelle ablesen:
Führerscheine bis zum 31. Dezember 1998
Geburtsjahr | Spätester Umtauschzeitpunkt |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Führerscheine zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013
Ausstellungsjahr | Spätester Umtauschzeitpunkt |
1999 bis 2001 | 19, Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19, Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19, Januar 2028 |
2008 | 19, Januar 2029 |
2009 | 19, Januar 2030 |
2010 | 19, Januar 2031 |
2011 | 19, Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19, Januar 2033 |
Wie muss ich den Antrag stellen?
Solltest du an der Reihe sein und deinen Führerschein umtauschen können, kannst du den Antrag einfach bei der Führerscheinstelle in deiner Stadt stellen. Zu dem Termin solltest du für die neue Ausstellung ein biometrisches Passfoto, ein Ausweisdokument und deinen alten Führerschein mitbringen. Laut Tagesspiegel dauert der Umtausch circa 3 Wochen, die Dauer ist allerdings von deiner Behörde und dem Aufkommen abhängig. Eine Gebühr von 25 Euro ist ebenfalls fällig.
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Was ändert sich für mich?
Grundsätzlich ändert sich bei einem Umtausch nichts für dich. Du bist nur im Besitz eines Kartenführerscheins mit neuen Klassenbezeichnungen, denn seit 1999 wurden die Zahlenklassen in Buchstaben geändert. Beispielsweise ist die damalige Klasse drei heute die Klassen B, BE, C1, C1E, L und AM. Du darfst weiterhin, ohne eine neue Prüfung abzulegen, alle Kraftfahrzeuge fahren, die unter die einzelnen Klassen fallen.
Du darfst zudem deinen alten Führerschein behalten, zum Beispiel als Erinnerung. Dieser wird nur entwertet. Solltest du ein Kraftfahrzeug mit abgelaufenem Führerschein fahren, droht dir ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro.
Du hast nun Sicherheit darüber, wann du deinen Führerschein umtauschen musst. Weiteres zum Thema Führerschein und vor allem welches Fahrzeug du mit welcher Führerscheinklasse du führen darfst, kannst du hier nachlesen.