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Führerschein umtauschen: Du musst dich beeilen – die Frist läuft schon bald ab!

Wer seinen Führerschein noch umtauschen muss, sollte gut aufpassen! Der nächste Jahrgang ist bereits im Januar 2024 dran.

Führerschein umtauschen: Dieser Jahrgang ist im Januar 2024 dran
© IMAGO/Fotostand

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43 Millionen – das ist die Anzahl der Führerscheine, die in den kommenden Jahren in Deutschland noch umgetauscht werden müssen. Der Grund? Bis 2033 soll das liebevoll auch als „Lappen“ bezeichnete Stück Papier in allen EU-Ländern einheitlich und fälschungssicher gestaltet werden. Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr entscheiden dabei darüber, wann der Umtausch fällig wird. Eins steht fest: Im Januar 2024 geht es der nächsten Gruppe an den Kragen.

Für die Umtauschfristen gibt es strenge Regeln. Wer einen grau-rosa Lappen besitzt, oder einen DDR-Papierführerschein, der vor 1999 ausgestellt wurde, in der Tasche hat, ist das Geburtsjahr ausschlaggebend. Bei Scheckkartenführerscheinen, die zwischen dem Jahr 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, wird die Umtauschfrist anhand des Führerschein-Ausstellungsjahres festgelegt.

Führerschein umtauschen: Das musst du unbedingt wissen

Die Fristen sind auf die kommenden Jahre gestaffelt aufgeteilt, um die Behörden nicht mit einem zu hohen Ansturm zu belasten. Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde und vor dem 19. Januar 2013 seinen Lappen ausgestellt bekommen hat, der ist in diesem Jahr mit dem Führerschein-Umtausch dran. Bis zum 19. Januar 2024 gibt es dazu die Möglichkeit.

+++ Führerschein-Check alle 15 Jahre – das kommt auf Autofahrer zu +++

Wer kurz davor steht, seinen neuen Führerschein zu bekommen, sollte das jedoch unbedingt wissen. Die Gültigkeit ist nur auf 15 Jahre begrenzt. Das bedeutet: Nach dieser Zeit muss der Führerschein erneut gegen einen Neuen umgetauscht werden. Das kann ganz einfach zur gegebenen Zeit bei der zuständigen Führerscheinstelle, oder beim Straßenverkehrsamt beantragt werden und kostet laut ADAC knapp 25 Euro.


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Wer es verpasst seinen Führerschein rechtzeitig umzutauschen, der kommt nicht ganz ungestraft davon. Dabei handelt es sich nämlich um eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit einem Verwarngeld von satten 10 Euro geahndet wird.