Du siehst einen Euro auf dem Gehweg liegen und hebst ihn auf? Das ist wohl jedem schon einmal passiert – und vermutlich hat jeder ihn anschließend in die eigene Tasche gesteckt.
Und das ohne sich rückzuversichern, dass der Euro niemandem gehört.
Den Euro auf der Straße finden und einstecken? Das kann eine Straftat sein
Doch wenn du das nächste Mal Geld auf der Straße findest, ist Vorsicht geboten. Denn du könntest eine Straftat begehen, wenn du es einfach einsteckst. Vom versauten Karma ganz zu schweigen.
Es gibt natürlich wie für fast alles in Deutschland ein Gesetz zu gefundenem Geld und ab welcher Höhe es strafbar ist, dieses einzustecken. Je nach Wert des Fundes kann dich eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe ewarten.
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Und dabei gilt die Faustregel: Alles, was einen Wert von zehn Euro übersteigt, muss beim Fundbüro gemeldet werden. Das gilt für Bargeld und gefundene Gegenstände. Sonst könnte es eine Strafe geben.
Besitzer hat sechs Monate Zeit sich zu melden
Dann musst du sechs Monate warten, ob sich der Besitzer meldet oder nicht. Sollte er dies nicht tun, dann gehört das Geld oder der Gegenstand dir.
Meldet sich der Besitzer, hast du Anspruch auf Finderlohn, das sind bis zu einem Wert von 500 Euro immerhin fünf Prozent. Sollte der Wert höher sein, werden drei Prozent fällig.
Es kommt darauf an, wo du das Geld findest
Und dann kommt es auch noch darauf an, wo du das Geld oder den Gegenstand findest. In Bus und Bahn der Deutschen Bahn sowie in Gebäuden von Behörden gibt es erst ab 50 Euro Finderlohn. Zudem gibt es auch weniger: 2,5 Prozent bei einem Wert bis 500 Euro, 1,5 Prozent bei höheren Beträgen.
Wenn dir der Anreiz des Finderlohns nicht genügt: Karmapunkte gibt es für das Abgeben von gefundenem Geld oder Gegenständen jede Menge, so viel ist sicher. (fb)