Verwirrung um den Adventskalender von dm!
Wie viele andere Händler bietet auch dm jedes Jahr einen Adventskalender an. Der Drogerie-Markt beschert seinen Kundinnen und Kunden hinter jedem Türchen ein paar Klassiker aus dem eigenen Produkt-Portfolio.
dm: Frage zum Adventskalender
Der Adventskalender von dm ist für viele Kunden jedes Jahr ein Muss. In diesem Jahr gab es allerdings eine kurze Verwirrung um die Inhalte des Kalenders.
So schreibt eine Kundin auf der Facebook-Seite von dm: „Meine Tochter hat den Trend-it-Up-Adventskalender 2021 bekommen. Vorher hatte sie sich den Inhalt des Kalenders im Internet angeschaut.“
Und weiter: „Nun hat sie schon mal beide Inhalte des Flügels herausgenommen. Der Inhalt ist ganz anders wie angegeben. Kann es sein das ihr regionsbezogen andere Inhalte im Kalender habt?“
Die Antwort von dm ließ nicht lange auf sich warten: „Grundsätzlich sind die Produkte enthalten, die auf unserer Homepage als Inhalte stehen. Hier ist jedoch zu beachten, dass es mehrere Farben der Nagellacke, Lippenstifte und Co. zur Auswahl gibt und diese willkürlich im Kalender enthalten sein können. Der Inhalt kann dadurch variieren.“
—————–
Mehr zu dm:
dm plant große Änderung in den Läden – darauf müssen Kunden sich einstellen
dm: Kundin kauft Schminke – zuhause ärgert sie sich maßlos: „Wie kann man nur?“
dm: Du kannst nicht im Onlineshop bestellen? Drogerie erklärt jetzt den Grund
—————–
dm: Verwirrung um Selbsttests
Auch um angebotene Corona-Selbsttests hatte es bei dm zuletzt Verwirrung gegeben. So teilte ein Kunde auf der Facebook-Seite des Unternehmens mit: „Es handelt sich bei diesen Tests um zulassungspflichtige Medizinprodukte. Und gerade, wenn es um Covid-19 geht, sollte man sich als Händler seiner Verantwortung bewusst sein und sich nicht um die Kosten einer etwaigen Verlängerung von Zulassungen drücken wollen.“
Und weiter: „Fakt ist: Die verkauften Produkte der Firma Hotgen waren nur vorläufig bis zum 02.06.2021 zugelassen und dürfen meiner Meinung nach in dieser Form im Handel nicht mehr angeboten werden.“
Dazu veröffentlicht er ein Foto auf der Packung. Dort steht tatsächlich, dass Zulassung bis zum 2. Juni 2021 vorgesehen war.
Die Antwort von dm brachte Licht ins Dunkel: „Die meisten der bei uns erhältlichen Covid-19 Antigen Selbsttests haben im Frühjahr 2021 eine Sonderzulassung vom BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) erhalten, die auf drei Monate befristet war. Auf der Verpackung dieser Selbsttests ist dementsprechend vermerkt, dass es sich um Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttests) handelt, die ohne CE-Kennzeichnung vom BfArM nach §11 Abs.1 MPG derzeit befristet zugelassen sind (Sonderzulassung des BfArM).“
Dieses Datum befähigt die Händler, die Tests erstmalig in den Verkehr zu bringen. „Die spätere Abgabe von uns an unsere Kunden, stellt dann kein „erstmaliges Inverkehrbringen“ dar. Diese Abgabe kann insofern unabhängig von der in den Sonderzulassungen festgelegten Fristen vorgenommen werden, sofern vorher ein erstmaliges Inverkehrbringen vorlag“, teilt dm mit.