Freunden und Verwandten mal schnell etwas zu Festtagen oder zum Geburtstag schicken oder etwas an Fremde verkaufen: Viele nutzen dafür den Versandservice des deutschen Unternehmens DHL.
Wer allerdings denkt, er könnte alles Mögliche in seine Pakete packen, der hängt einem Irrglauben an. Denn tatsächlich gibt DHL einige Regeln vor, mit was du dein Päckchen auf keinen Fall befüllen darfst. Und das gilt nicht nur für den internationalen Versand …
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DHL: Achtung, Verbote!
Die Liste an Gegenständen, die du mit DHL nicht ins Ausland verschicken darfst, ist lang. So ist es etwa verboten, sein altes Handy oder seine Digitalkamera über den Versanddienstleister zu versenden. Doof nur, wenn man online so einen Gegenstand weiterverkauft hat.
Doch auch beim Versand im Inland gibt es einige Fallen, in die du besser nicht tappen solltest. Diese entnimmst du den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von DHL. Wer sich allerdings nicht mit dem Kleingedruckten abmühen will, für den gibt es hier die Zusammenfassung.
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So sind grundsätzlich Inhalte in DHL-Paketen verboten, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote und steuerrechtliche Bestimmungen verstoßen. Außerdem darfst du innerhalb Deutschlands als Privatperson nichts versenden, was einer Sonderbehandlung bedarf. So etwa Lebensmittel, die gekühlt werden müssen oder für die es eine behördliche Genehmigung bräuchte. Das ist aber noch nicht alles.
Vorsicht bei Tier- oder Gefahrgut-Versand
Denn auch Inhalte, die Personen verletzen, infizieren oder zu Sachschäden führen könnten, sind bei DHL strengstens untersagt. Außerdem Sendungen, die lebendige Tiere oder sterbliche Überreste enthalten. Auch Gefahrgut kann nicht einfach im herkömmlichen Paket verschickt werden, außer es ist nach den „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“ zugelassen.
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Äußerst wertvolle Gegenstände per DHL verschicken? Ebenfalls keine gute Idee. Denn Sendungen, die Wertgegenstände mit einem Gesamtwert von über 500 Euro enthalten oder einen Wert von 25.000 Euro brutto überschreiten, sind verboten. Das gilt im Übrigen auch, wenn du am selben Tag mehrere kleine Pakete an den gleichen Empfänger versendest. Auch dann dürfen die Inhalte den Gesamtwert von mehr als 500 Euro brutto nicht überschreiten.