Nicht erst seit der Corona-Zeit erfreut sich das Online-Shopping großer Beliebtheit. DHL, Hermes und Co. haben also alle Hände voll zu tun. Und wo viel gearbeitet wird, kann durchaus auch mal was schiefgehen. Von einer Sache sind zahlreiche Kunden regelmäßig total genervt.
Wer kennt es nicht? Da wartet man sehnsüchtig auf sein Paket, stellt sich sogar extra den Wecker oder bleibt zuhause – und dann klingt der Paketbote einfach nicht an! Manchmal findet man sein Paket vor der Haustür oder in einer Filiale wieder – und das ohne sich dies gewünscht zuhaben! Doch ist das eigentlich erlaubt? Was dürfen Paketboten und was nicht? Wir haben bei DHL, Hermes und Co. nachgefragt.
+++DHL stellt beliebten Service ein – Kunden müssen sich jetzt umstellen+++
Kunden äußern ihren Unmut auf Facebook
Denn unter einem Beitrag auf der offiziellen Facebook-Seite der Deutschen Post berichten zahlreiche Kunden von ihren Negativ-Erfahrungen in Sachen Paketzustellung. „Büchersendungen werden im Freien neben dem Briefkasten auf den Boden gelegt und können nach mehreren Stunden Regen dann vom Empfänger als durchweichter Totalschaden entgegengenommen werden“, behauptet beispielsweise ein Kunde.
Doch DHL hat klare Regeln, wie das Unternehmen gegenüber unserer Redaktion betont. „DHL-Zusteller stellen Pakete durch eine dokumentierte Aushändigung an den Empfänger oder Ersatzempfänger zu, solange nicht anders vereinbart. Eine ungesicherte Ablage vor der Haustüre ist nicht vorgesehen.“
Bis zu vier Zustellungsversuche
Was das Anklingeln an der Haustür betrifft, stehe häufig Aussage gegen Aussage, wie DHL weiterschreibt. „Für den Zusteller ist es mit mehr Arbeit verbunden, eine Benachrichtigungskarte zu schreiben und einzuwerfen, die Sendung wieder mitzunehmen und in einer Filiale zur Abholung zu hinterlegen. Auch wird der Anteil der Benachrichtigungen dokumentiert. Uns ist gelegen, möglich viele Sendungen im ersten Schritt auszuliefern.“
Und wie sieht es bei Hermes aus? „Grundsätzlich sieht unser Standard-Prozess bei der Zustellung Folgendes vor: Das Zustellpersonal ist dazu angehalten, bis zu vier Zustellversuche an der Haustür der Empfänger durchzuführen. Trifft ein Zusteller den Empfänger nicht an, wird in der Regel versucht, eine Nachbarschaftszustellung vorzunehmen. Schlägt auch dieser Versuch fehl, wird die Sendung wieder mitgenommen und am nächsten Werktag ein erneuter Zustellversuch unternommen.“
Das sagt DPD
Liegt keine Ablagegenehmigung vor, dürfen Zusteller die Sendungen nicht „einfach so“ an einem Ort ablegen, „ansonsten handeln diese zuwider unseren klaren Arbeitsanweisungen“, so die deutliche Ansage von Hermes.
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Ähnliches ist es auch bei DPD. „Bei Beschädigung oder Verlust sollte sich der Versender innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zustellung mit unserer Schadensabteilung in Verbindung setzen. Grundsätzlich gilt: Das Vertragsverhältnis mit den Haftungsregelungen besteht zwischen DPD und den Versendern / Händlern. Aus diesem Grund laufen alle auftretenden Schadensfälle über den Versender / Händler und DPD auf der anderen Seite.“