Das wird viele Kunden der Deutschen Bahn freuen.
Wer mit viel mit der Deutschen Bahn unterwegs ist, kennt das Problem bestimmt. Man bucht ein Ticket, kann die Reise jedoch nicht antreten, und nun will man umbuchen.
Deutsche Bahn: Umbuchung von Tickets nicht immer einfach
Unkompliziert wird es für alle Deutsche-Bahn-Kunden, die bei der Buchung des Tickets darauf geachtet haben, dass sie einen Tarif wählen, der die Möglichkeit zur Stornierung enthält.
Für Kunden, die den Super-Sparpreis gewählt haben, sieht es hingegen schlecht aus. Sie werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der Deutschen Bahn nichts zurückerstattet bekommen.
Deutlich komplexer wird es jedoch, wenn eine Person eine Fahrt für mehrere Personen gebucht hat, die buchende Person die Reise nicht antreten kann, die anderen aber schon. So skizzierte eine Kundin der Deutschen Bahn auf der Facebook-Seite des Unternehmens ihr Problem: „Ich habe für zwei andere Personen (sagen wir A und B, der Einfachheit halber) ein Ticket gebucht, und zwar auf den Namen von Person A. Jetzt wird A aber die Fahrt nicht antreten können, B aber schon. Kann B das Ticket trotzdem nutzen, auch wenn A nicht dabei ist und seine Fahrt verfallen lässt? Oder lässt es sich auf B umschreiben?“
Und weiter: „Es handelt sich um ein Super-Sparpreis-Ticket mit Bahncard 25, und A und B sind verwandt und haben den gleichen Nachnamen, falls das hilft. Ich selber reise zwar auch mit, musste aber separat buchen, da es bei mir geschäftlich ist. Was ist in diesem Fall zu tun?“
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Deutsche Bahn antwortet
Die Antwort der Deutschen Bahn ließ nicht lange auf sich warten: „Leider kann Person B nicht mit dem Ticket allein Reisen. Ich kann dir nur vorschlagen den Online-Service zu kontaktieren und nachzufragen, ob eventuell das Ticket trotzdem umgeschrieben werden kann.“
Heißt: Hopfen und Malz sind für Kunden in solchen Fällen keineswegs verloren. Wer beim Kundendienst nachhakt, kann seine Tickets wohl nicht umschreiben lassen.