Veröffentlicht inVermischtes

Deutsche Bahn: Ticket auf dem Handy und Akku alle? Dann ist DAS deine letzte Möglichkeit

Schockmoment! Man ist mit der Deutschen Bahn unterwegs, will die Fahrkarte vorzeigen, aber der Handy-Akku ist leer. Was nun?

Digitales Ticket der Deutschen Bahn
© IMAGO/Rolf Poss

Deutsche Bahn 2023 noch unpünklticher als im Vorjahr

Die Züge der Deutschen Bahn sind im vergangenen Jahr noch unpünktlicher als im Vorjahr gewesen. Mehr als jeder dritte Zug im Fernverkehr war 2023 nach Angaben des Konzerns verspätet. Die Pünktlichkeitsquote lag bei nur noch 64 Prozent.

Ob die Bordkarte beim Flugzeug oder das Ticket der Deutschen Bahn: Der Ticketkauf per Smartphone hat viele Vorteile. Es ist einfach, bequem und man muss kein Papier mit sich schleppen. Gerade Zugtickets kaufen sich die meisten Passagiere online, nicht zuletzt, seitdem es die BahnCards nur noch digital gibt.

Jedoch setzten sich die Bahnreisenden dabei auch einer Gefahr aus. Was, wenn der Akku des Handys plötzlich versagt und dann der Bahnkontrolleur vorbeikommt? Wie sollten Bahnreisende am besten reagieren oder sich bereits im Vorfeld vorbereiten, um eine mögliche Strafe zu vermeiden?

Deutsche Bahn: Akku leer bei Ticketkontrolle?

Die Juristen des ADAC stellen klar: Kann man bei einer Kontrolle in Bahn oder Bus kein Ticket vorweisen, spielt es keine Rolle, ob man keines gekauft, es zu Hause vergessen oder verloren hat. Es spielt auch keine Rolle, ob man das Online-Ticket nicht abrufen kann, weil der Akku des Handys leer ist. In diesem Fall muss der Kontrolleur von einer Schwarzfahrt ausgehen. Bei den meisten Verkehrsunternehmen und auch bei der Deutschen Bahn müssen Schwarzfahrer in der Regel eine Vertragsstrafe zahlen.

+++ Deutsche Bahn: Zu kalt in den Zügen – Kunden laufen Sturm +++

Viele Verkehrsunternehmen zeigen sich in dieser Situation aber kulant. Kann im Nachhinein nachgewiesen werden, dass eine Fahrkarte gekauft wurde und eine Abfrage per Handy während der Kontrolle nicht möglich war, wird oft nur eine Bearbeitungsgebühr erhoben und die Vertragsstrafe entfällt. Betroffene Fahrgäste sollten sich in diesem Fall direkt an die Deutsche Bahn oder das Verkehrsunternehmen wenden, den Sachverhalt schildern und um Rückerstattung des Betrages bitten.

Online-Bordkarte nicht aufrufbar?

Ein noch größerer Schock dürfte für die meisten Flugreisenden sein, wenn sich beim Check-in die E-Mail mit dem Buchungscode nicht öffnen lässt. Muss der Urlaub deshalb ausfallen? Nein, sagt der ADAC. Wer am Schalter seinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen kann, darf in der Regel auch an Bord. Denn die Buchung ist in der Regel im System der Fluggesellschaft hinterlegt.


Das könnte dich auch interessieren:


Als Tipp geben die Experten dennoch mit auf den Weg: Auf der sicheren Seite sind Reisende immer, wenn sie das Flugticket vorsichtshalber ausdrucken. Schließlich kann das Handy immer mal abstürzen oder ausfallen!