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Deutsche Bahn: Wichtige Regelung! DAS ist für Fahrgäste verboten

Deutsche Bahn: Wichtige Regelung! DAS ist für Fahrgäste verboten

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Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Deutsche Bahn: Wichtige Regelung! DAS ist für Fahrgäste verboten

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Die Osterferien stehen an, und dann ist es nicht mehr lange bis zum Sommer-Urlaub. Wer dann mit der Deutschen Bahn verreist, muss auf einiges achten…

Wer mal mit einem Koffer via Deutsche Bahn unterwegs gewesen ist, tut sich oft schwer damit, einen passenden Abstellplatz im Zug oder im ICE für das Gepäck zu finden. Gerade dann, wenn man öfter umsteigen muss oder die Verbindung der Deutschen Bahn ziemlich ausgelastet ist.

Oft stellt man das Gepäck einfach dahin, wo noch Platz ist, und das noch möglichst nah zum eigenen Platz. Dabei ist das eigentlich für Fahrgäste verboten…

Deutsche Bahn: Wichtige Regelung! Du darfst dein Reisegepäck nicht abstellen, wo du willst

Die Deutsche Bahn nennt drei verschiedenen Orte, an denen man den Koffer so verstauen kann, dass er weder das Bahn-Personal noch andere Mitfahrer behindert. Klar, Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher müssen frei bleiben. Außerdem müssen speziell gekennzeichnete Stellplätze für Rollstühle freigehalten werden.

Kleine Koffer oder Taschen passen meist unter den Sitzplatz. Das kleinere Handgepäck kann ähnlich wie im Flugzeug einfach unter die Sitzfläche geschoben werden. Es kann auch vor die Füße gestellt werden. Allerdings dürfen keine Sitzplätze mit dem eigenen Koffer blockiert werden. Auch auf Gurte und Taschengriffe muss geachtet werden, sie dürfen nicht zu Stolperfallen werden.

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Das ist die Deutsche Bahn:

  • die Deutsche Bahn AG wurde am 1. Januar 1994 gegründet
  • entstand aus der Fusion der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn der DDR
  • beschäftigt rund 338.00 Mitarbeiter (Stand: Dezember 2020)
  • Umsatz 2020: 39,9 Milliarden Euro
  • Vorstandsvorsitzender ist Richard Lutz

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Deutsche Bahn: Nur ein Gepäckstück pro Fahrgast zugelassen

Wenn zwei Sitzlehnen in entgegengesetzter Blickrichtung aneinander stehen, befindet sich zwischen den Sitzreihen ein Zwischenraum. In diesen Zwischenraum passen oft kleinere Gepäckstücke, teilweise sogar große Koffer. Die Deutsche Bahn hat nichts dagegen, dort das Gepäck abzustellen. Dafür ist der Zwischenraum ja schließlich da. In manchen Zügen passen schmale Taschen sogar zwischen Großraumbereichstür und hinterste Sitzreihe. Die Tür muss aber problemlos geschlossen werden können – dann ist das Abstellen dort in Ordnung.

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Der Klassiker: Für große Koffer gibt es in vielen Fernzügen Gepäckregale. Die findet man entweder im Einstiegsbereich oder zwischen Sitzreihen innerhalb es Großraumbereichs. Außerdem gibt es in den meisten Fernzügen in den Großraumbereichen und in den Abteilen über den Sitzen Gepäckablagen. Dort können Koffer mit den Maßen 70x50x30 Zentimeter problemlos verstaut werden.

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Übrigens: Pro Fahrgast weist die Bahn darauf hin, dass neben dem Handgepäck nur ein Stück als Traglast zugelassen ist. Das sind Gepäckstücke, die von einer Person alleine getragen werden können. Alle Gegenstände müssen durch die Türen passen, in Einzelfällen sind sie nur bis zu 70 Zentimeter breit. Wenn man das alles beachtet, wird man keinen Koffer- und Gepäckstress haben – und die Reise in den Urlaub sollte angenehm werden… (mg)