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Commerzbank: Spar-Hammer bahnt sich an! Müssen Kunden künftig draufzahlen?

Die Commerzbank möchte zukünftig Geld von seinen Kunden für das Sparkonto. Die Verbraucherzentrale klagt dagegen. Jetzt entscheidet das Oberlandesgericht.

Die Commerzbank plant zukünftig ein Entgelt von seinen Kunden für das Sparkonto zu nehmen. Die Verbraucherzentrale hat dagegen geklagt. Jetzt entscheidet das Oberlandesgericht in zweiter Instanz.
© imago/Christian Ohde

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Ein echtes Banken-Beben kündigt sich an. Bei der Commerzbank soll sich in Zukunft ein waschechter Spar-Hammer anbahnen. Das würde bedeuten, dass Kunden in Zukunft für das Geldsparen draufzahlen müssten.

Und wenn das zuständige Gericht in diese Richtung entscheidet, dann hätte das nicht nur negative Auswirkungen auf Kunden der Commerzbank, sondern würde wohl alle Bankkunden in Deutschland betreffen.

Commerzbank: So ist die Tendenz vor Gericht

Laut der „Verbraucherzentrale Hamburg“ stehen die Vorzeichen für Bankkunden schlecht, denn jetzt soll vor Gericht entschieden werden, ob Sparkonten zukünftig kostenpflichtig sind. Derzeit verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Revisionsverfahren über die Entgelte der Commerzbank AG für Sparguthaben. Und laut Verbraucherzentrale soll wohl kein verbraucherfreundliches Urteil erwartet werden.

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„Das Gericht hat uns zu verstehen gegeben, dass es Sparverträge mit Girokonten gleichsetzt. Ein schlechtes Zeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale.

Bereits in erster Instanz vom 18. November vergangenen Jahres hatte das Landgericht Frankfurt am Main in einem Urteil entschieden, dass Klauseln von der Commerzbank, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, nicht verwendet werden dürfen.

Commerzbank legt Berufung ein

Damals hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Klauseln der Commerzbank geklagt. Mit dem Verfahren soll grundsätzlich, und damit für alle Bankkunden, juristisch geklärt werden, ob Entgelte für Guthaben auf Sparbüchern oder Sparkonten zulässig sind.

Die Commerzbank hatte in ihren Bestimmungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses ein jährliches Entgelt von 0,5 Prozent für Einlagen auf Sparkonten vorgesehen. Das galt für Neukunden oberhalb eines Freibetrages von 50.000 Euro und für Bestandskunden je nach Dauer der Geschäftsbeziehung für Freibeträge bis zu 250.000 Euro.

„Die Klauseln sind unwirksam, weil sie die Kunden entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen“, stellten die Richter in ihrem damaligen Urteil fest. Gegen die Entscheidung des Landgerichts hatte die Commerzbank Berufung eingelegt.

Commerzbank: Die Berufung könnte Erfolg haben

Denn dem Oberlandesgericht Frankfurt zufolge sind Sparkonten genauso wie Girokonten für das Verwahren von Spareinlagen von Verbrauchern vorgesehen. Deshalb sei auch das Verwahren von Geld bei Sparverträgen mit einem Entgelt zu bepreisen.


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Ein Urteil wird am 5. Oktober 2023 erwartet. Die Verbraucherzentrale Hamburg will, sofern das Oberlandesgericht Frankfurt eine Revision zulässt, weitere juristische Schritte prüfen.