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Bußgeld droht selbst im Winterurlaub – was Skifahrer jetzt beachten müssen

Vor einem Bußgeld ist der Deutsche selten sicher. Selbst beim Skifahren müssen wir jetzt besonders aufpassen, sonst wird’s teuer!

Skifahrern droht ein Bußgeld ohne Haftpflichtversicherung. (Symbolbild)
© IMAGO/ITAR-TASS

Verkehrsschild mit rotem Auto: Wer das übersieht, zahlt 70 Euro Strafe

Beim Überholen innen- und außerorts gibt es einige Dinge zu beachten. Besonders für Motorräder und Fahrräder sind Überholvorgänge oft gefährlich. Erfahre im Video, welches neue Verkehrsschild hier Abhilfe schaffen soll.

Die Ski-Saison ist bereits in vollem Gange. Viele Menschen lieben den Wintersport und reisen deshalb besonders gern im Winter in den Ski-Urlaub. Morgens auf die Piste, nach der letzten Abfahrt zum Après-Ski und abends in die Sauna. So könnte ein perfekter Tag im Winterurlaub aussehen.

Aber aufgepasst. Es gibt im Vergleich zu früher ein paar neue Regeln. Und wer sich nicht daran hält, muss ordentlich Bußgeld blechen. Das müssen Skifahrer jetzt beachten.

Bußgeld: Jeder Skifahrer ist betroffen

Wie „chip356“ berichtet, brauchen Ski- und Snowboardfahrer ein wichtiges Dokument, damit sie kein hohes Bußgeld zahlen müssen. Denn wer ohne die passende Versicherungen die Pisten runterfährt, dem droht ein saftiges Bußgeld.

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Bereits seit 2022 wurden die Spielregeln für Skifans von Südtirol und Italien deutlich verschärft. Denn hier muss jeder gegen mögliche „Schäden oder Verletzungen Dritter“ versichert sein. Sprich eine Haftpflichtversicherung vorweisen können. Wenn man diese nicht sowieso schon besitzt, gibt es die Möglichkeit, bei den Verkaufsstellen des Skipasses eine Tagesversicherung zu erwerben.

So hoch ist das Bußgeld

Wer sich nicht an die Regelung hält und unversichert über die Pisten fährt, kann dafür empfindlich bestraft werden. Beim Verstoß drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro. Im schlimmsten Fall könnte sogar der teure Skipass entzogen werden.


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Es gibt aber noch eine weitere leichte „Kostenfalle“, in die man treten könnte. Denn beim Genuss von Alkohol ist besonders auf den Pegel zu achten, wenn man kostenempfindliche Strafen verhindern will.

Bereits ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille drohen hohe Strafen. Ab diesem Promillewert sind zwischen 250 und 1.000 Euro Bußgeld fällig, wenn man alkoholisiert die Piste herunterfährt. Wer sogar nachweislich mehr als 0,8 Promille intus hat, währenddessen er Ski fährt, begeht eine Straftat. Welche entsprechende Konsequenzen hat.