Die ein oder andere Bestellungspanne bei Online-Händlern wie Amazon hat wahrscheinlich jeder bereits erleben müssen. Mal wird das falsche Produkt geliefert, das gewünschte Produkt kommt beschädigt oder unvollständig beim Kunden an, oder man ist aus sonstigen Gründen nicht mit der Lieferung zufrieden.
Was macht man in einem solchen Fall? Man schickt das Produkt wieder zurück. Doch was fängt Amazon mit all den Retoursendungen an? Traurig, aber wahr: Oft geht es für die Ware direkt in die Müllpresse. Doch das soll sich nun ändern, wie der „Spiegel“ berichtet.
Amazon: Neues Gesetz soll unnötigen Abfall reduzieren
Einer Studie der Universität Bamberg zufolge landen vier Prozent aller Rücksendungen beim Händler sofort im Müll. Das Bundesumweltministerium hat deshalb nun das „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ ins Leben gerufen, welches derartige Vorgänge unterbinden soll.
Dazu soll auch die so genannte „Obhutspflicht“ beitragen. Diese besagt, dass Online-Händler die „Gebrauchstauglichkeit“ der zurückgesendeten Waren erhalten muss. Mit anderen Worten: Die Produkte dürfen nicht als Abfall enden, sondern sollen gespendet oder als B-Ware weiterverkauft werden.
Einige Online-Händler betonen allerdings, dass eine Entsorgung manchmal durchaus berechtigt sei. Produkte, die der Kunde selbst beschädigt und dann zurückschickt, oder die aus hygienischen Gründen nicht mehr verwendbar seien, müsse man wegwerfen. Zudem war es bisher auch oftmals finanziell attraktiver für Unternehmen, Waren zu entsorgen anstatt weiter zu verwerten,
Neues Gesetz seit Mittwoch beschlossen
Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, sollen die betroffenen Konzerne sehr kooperativ und mit weniger Widerstand als erwartet auf das neue Gesetz reagiert haben, so der „Spiegel“.
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Am Mittwoch wurde das neue Gesetz im Bundeskabinett beschlossen. Darin ist neben der Bekämpfung des Retour-Chaos auch die Rücknahmepflicht von Kaffeebechern und anderen To-Go-Verpackungen geregelt, sowie eine Erhöhung der Recyclingquote in der Abfallwirtschaft. (at)