Was für ein Rückschlag für Aldi! Der Discounter rühmt sich immer damit, Waren für jedermann anzubieten. Und oft ist das Preis-Leistungs-Verhältnis beim beliebten Discounter in Ordnung. Nicht von ungefähr strömen tagtäglich Tausende Kunden die Filialen von Aldi. Da war es nur eine Frage der Zeit, bis auch Balkonkraftwerke angeboten werden.
Sie gelten als nachhaltige Energiequelle, da sie durch die Nutzung von Solarenergie zur Stromerzeugung beitragen würden. Ein Mini-Solarsystem spare demnach etwa 2,5 Tonnen CO₂-Ausstoß in 20 Jahren. Und zudem versprechen sie eine einfache Installation, außerdem sind diese Geräte nicht zuletzt wegen der noch immer hohen Energiepreise beliebt. Doch jetzt kassiert Aldi eine deftige Ohrfeige!
Aldi: Kunden-Ansturm auf dieses Produkt
Sonderangebote und Schnäppchen haben bei dieser Gemengelage natürlich Konjunktur. Aldi bot im Online-Shop ein Balkonkraftwerk mit der Bezeichnung „600 W Plug & Play Balkon-Kraftwerk SP 175/350Wp“ an. Doch wer dachte, er kaufe ein Gerät mit 600 Watt Leistung, irrte gewaltig! Denn das Aldi-Balkonkraftwerk hatte nur eine maximale Leistungsfähigkeit von gerade mal 350 Watt!
Die besagten 600 Watt bezogen sich auf die Maximalleistung des eingebauten Wechselrichters, der den Gleichstrom der Solarpanels in Wechselstrom für den Haushalt umwandelt. Also hat die Verbraucherzentrale Sachsen gegen Aldi geklagt – und gewonnen! Denn wo maximal 350 Watt hineinfließen, können auch nur maximal 350 Watt herauskommen, selbst wenn die Leistung des Wechselrichters größer ist.
Aldi hat bereits Werbung korrigiert
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte Aldi zur Unterlassung der entsprechenden Werbeaussage (Aktenzeichen 38 O 198/23). Das Gericht war der Meinung, dass der Durchschnittsverbraucher zu Recht eine 600-Watt-Anlage erwarte. Weder die Angabe „350 Wp“ noch die Erläuterungen in der Produktbeschreibung stellten das infrage.
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Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen: „Aldi hat die irreführende Werbung bereits korrigiert. Wir gehen davon aus, dass der Rechtsstreit damit beendet ist und das Unternehmen künftig rechtmäßig wirbt.“ Na, bleibt zu hoffen, dass es nicht für allzu viele Kunden ein böses Erwachen gab…