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Aldi, Lidl und Edeka: Wirbel um diese Preise – jetzt muss ein Gericht entscheiden

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagt Aldi, Lidl, Edeka und auch Netto wegen vermeintlicher Preis-Unklarheiten!

© IMAGO / Martin Wagner

Supermark vs. Discounter: Das ist der Unterschied

Mit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.gibt es in Deutschland viele verschieden Lebensmittelmärkte. Bei den einen handelt es sich um Supermärkte, bei den anderen um Discounter. Doch wo ist der Unterschied?

Jetzt könnte es Aldi, Lidl und Edeka an den Kragen gehen! Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nämlich Aldi, Lidl und Edeka, aber auch Netto wegen Werbung mit Preisreduzierungen verklagt. Die Prozesse sollen Grundsatzfragen zur neuen Preisangabenverordnung klären.

Konkret geht es um Preise aus Prospekten, die augenscheinlich reduziert wurden. Dazu kommt der Hinweis wie beispielsweise „Niedrigster Preis der letzten 30 Tage“. Das Ganze wird dann noch abgerundet mit einer Prozentangabe, die den Preisnachlass suggerieren soll. Doch: Auf welchen Preis muss sich die Prozentangabe letztlich beziehen?

Aldi, Lidl und Edeka: Wirbel um Preise! Jetzt muss ein Gericht entscheiden

Gegenüber dieser Redaktion macht eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klar: „Wir monieren, dass mit einer prozentualen Preisreduzierung für Produkte geworben wird, obwohl sie sich nicht auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht, wie es die neue Preisangabenverordnung vorsieht.“

Sie legt nach: „Wir sehen außerdem auch eine Irreführung, da in unseren Augen über die tatsächliche Höhe des Rabatts getäuscht wird. Diese Irreführung sehen wir besonders auch in den Fällen, in denen für das Produkt mit dem Hinweis ‚Preis-Highlight‘ geworben wird oder ‚Knüllerpreis‘, wenn der neue Preis tatsächlich sogar höher ist als der günstigste Preis der letzten 30 Tage.“

Verbraucherzentrale will klaren Preis-Bezug

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will gerichtlich durchsetzen, dass sich die Angabe der Ersparnis in Prozent auch wirklich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht. „Und nicht mit blickfangmäßig hervorgehobenen Aussagen wie ‚Knüllerpreis'“, macht die Sprecherin klar.


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Sie ergänzt: „Insgesamt wollen wir, so wie das ja auch der Gesetzgeber will, der die Preisangabenverordnung eingeführt hat, eine größere Preisklarheit und Preiswahrheit erreichen.“ Ein mündliches Verfahren soll am 24. März vor dem Landgericht Düsseldorf stattfinden.