Es ist eine Horror-Vorstellung für jeden Supermarkt-Besucher. Man geht durch die Gänge von Aldi und auf einmal nimmt man ein Rascheln war. Man schaut, aber man kann nichts Genaues sehen. Dann passiert es schon wieder, ein schnelles Rascheln ist zu hören.
Bei einem zweiten Blick unter die Gemüseabteilung sieht man dann ganz kurz einen dünnen Schwanz. War das eine Maus oder vielleicht eine Ratte? Schlimmer kann es im Supermarkt eigentlich nicht sein. Aber so oder ähnlich dürfte es bei Aldi passiert sein, denn die Leitung einer Filiale wurde jetzt wegen eines Ekel-Vorfalls sogar angeklagt.
Aldi: Mäusebefall im Discounter
Laut „Nord 24“ handelt sich um einen Aldi-Markt in Cuxhaven. Dem Discounter wurde seitens des Veterinäramtes ab dem 13. Februar ein Herstellungs- und Verkaufsverbot auferlegt, bezogen auf alle Lebensmittel, die dort hergestellt und verkauft wurden. Grund dafür soll ein Mäusebefall gewesen sein. Aber das war nur die Spitze des Eisbergs.
+++ Aldi stampft besonderes Angebot ein – Kunden haben nicht mehr viel Zeit +++
Denn kurze Zeit später hat die Staatanwaltschaft am Amtsgericht Cuxhaven Anklage erhoben. „Das Verfahren richtet sich gegen den Filialleiter und die stellvertretende Filialleiterin des Aldi-Marktes“, sagte Oberstaatsanwaltschaft Kai Thomas Breas.
Aldi: Lebensmittel-Verkauf startete zu früh
Der konkrete Vorwurf gegen den Filialleiter und seine Stellvertreterin lautet, dass sie weiterhin Lebensmittel hergestellt und auch verkauft hätten. Und das, obwohl das Veterinäramt des Landkreises zu dem Zeitpunkt schon das Verkaufsverbot verhängt hatte. Eigentlich hätten die beiden mit der Wiederaufnahme des Verkaufes warten müssen, bis ein Schädlingsbekämpfer bescheinigt, dass die festgestellten Mängel behoben sind.
Diese Bescheinigung konnte allerdings bis zum 21. Februar nicht vorgelegt werden. Ganz im Gegenteil: Der Schädlingsbekämpfer soll zuvor noch „auf erhebliche hygienische Mängel und nicht beseitigte Mäusekotspuren hingewiesen“ haben. Jetzt droht den beiden Angeklagten laut der Staatsanwaltschaft im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Das könnte dich auch interessieren:
Auf Nachfrage von „Nord 24“ bestätigte Aldi Nord, dass die Probleme zunächst nicht vollständig gelöst werden konnten. „Da sich die Schädlingssituation beim Folgebesuch des Landkreises am 21. Februar dennoch nicht vollständig zufriedenstellend entwickelt hatte, haben wir grundlegende und weiterreichende Maßnahmen eingeleitet“, teilte der Sprecher mit.
Die hygienischen Probleme seien aber verstärkt in Angriff genommen worden. Der komplette Verkaufsraum sei von einer Fachfirma gereinigt und auch ein neuer Schädlingsbekämpfer sei beauftragt worden. „Mit dem Ergebnis, dass der Verkaufsraum zwischenzeitlich frei von jeglichem Befall ist, was eine weitere Begutachtung durch den Landkreis Cuxhaven bestätigt hat“, so der Aldi-Nord-Sprecher.