Lebensmittel braucht jeder in seinem Kühlschrank – deshalb ist ein regelmäßiger Einkauf bei Aldi, Edeka und Co. kaum zu umgehen.
Während man als Kunde also einfach mit dem Einkaufswagen durch den Laden schlendert und seine Liste gedanklich abhakt, dürfte man sich über eine Sache sicherlich keine Gedanken machen: Bestimmte Kunden darf der Supermarkt oder Discounter nämlich ohne Rechtfertigung in hohem Bogen rausschmeißen. Wer in diese Kategorie fällt?
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Aldi, Edeka und Co.: In den Märkten sind Regeln zu befolgen
In erster Linie all die Menschen, die während ihres Einkaufs Produkte einfach ohne Bezahlung mitgehen lassen – oder zumindest versuchen, Artikel zu klauen. Die Konsequenzen können dabei zwischen einer Verwarnung, dem Hausverbot oder einer Anzeige variieren – dabei kommt es auch auf den Wert des gestohlenen Gegenstands an und ob die Tat möglicherweise sogar wiederholt vorkommt.
Doch auch wer seinen Einkauf ordnungsgemäß bezahlt, kann dem Laden verwiesen werden. Das kann man nämlich auch aufgrund von Belästigung jeglicher Art in Schwierigkeiten geraten – sei es beispielsweise durch das unerwünschte Anflirten oder das Bedrängen anderer Kunden. In diesem Fall sei das Personal angehalten, einzugreifen und möglicherweise ein Hausverbot zu erteilen.
Bei Nichtbefolgen müssen Kunden mit strikten Folgen rechnen
Kunden, die absichtlich bestimmte Produkte oder die Einrichtung des Marktes beschädigen, verstoßen nicht nur gegen die Hausordnung, sondern sorgen auch für einen finanziellen Verlust des Ladens. Da die Situation jedoch nur schwer nachweisbar ist, muss in Sachen Strafe in jedem Fall individuell entschieden werden. Werden beispielsweise Schäden von Kindern verursacht, müssen die Eltern nur insofern dafür aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
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Wer übrigens den Anweisungen und Aufforderungen des Supermarkt-Personals nicht nachkommt, muss ebenfalls mit Folgen rechnen. Immerhin tragen die Angestellten die Verantwortung, die Sicherheit aller Kunden im Geschäft zu gewährleisten. Und kann diese nicht erfüllt werden, darf der entsprechende Rüpel des Ladens verwiesen werden.