Auf einem Edeka-Parkplatz an der Rolandstraße in Oberhausen kassierte Harry Steyvers 30 Euro Geldstrafe – nur weil er vergessen hatte, die Parkscheibe einzulegen. Eine Situation, über die sich wohl jeder ärgern würde.
Laut Steyvers Angaben stand sein Auto nur für kurze sechs Minuten auf dem Parkplatz, so berichtet die . Als er zum Auto zurückkehrte, da winkte schon ein Zettel von der Autoscheibe.
Die AGB der Firma hat der Oberhausener übersehen
Der Zettel von der Firma Park & Control beinhaltete die Aufforderung, 30 Euro Geldstrafe wegen des Verstoßes zu bezahlen. In der AGB habe gestanden, dass man die Parkscheibe nutzen müsse.
Der Oberhausener besteht darauf, beim Einfahren auf den Parkplatz keine Hinweise auf die AGB gesehen zu haben. Was ihn aber am meisten ärgert, ist der Hinweis auf dem Strafzettel, die Firma werde seine personenbezogene Daten einholen, sollte er die Bezahlung der Geldstrafe verweigern.
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Verstoß gegen Datenschutz?
Darin sieht Henry Steyvers klaren Verstoß gegen den Datenschutz.
Doch Almut Wolf von der Verbraucherzentrale NRW sagt, die Datenpreisgabe kann gerechtfertigt werden, wenn die Informationen zu den AGB deutlich sichtbar angebracht waren. In diesem Falle würde tatsächlich ein Verstoß gegen die Nutzungsregeln des Parkplatzes vorliegen.
Unklar bleibt jedoch, ob 30 Euro nicht eine zu hoch angesetzte Geldstrafe für eine vergessene Parkscheibe wären. Dagegen könne man sich als Verbraucher wehren und bei der örtlichen Verbraucherzentrale Rat holen. (ses)