Es kommt nicht so häufig vor, dass man einen Wolf in NRW in freier Wildbahn sieht. Und wenn man dann doch auf einen trifft, dürfte einem ziemlich mulmig zumute werden.
Über den Abschuss von einem Wolf in NRW wurde schon mehrfach diskutiert. Jetzt hat Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) Klartext gesprochen.
Wolf in NRW: Abschuss-Erlaubnis?
Es kann schon Mal vorkommen, dass man in NRW auf einen Wolf trifft. Wie beispielsweise am Niederrhein, wo einige der wilden Tiere leben. Anfang des Jahres wurde der Umgang mit sogenannten „Problem-Wölfen“ klarer geregelt. Das NRW-Kabinett hatte im März eine neue Wolfsverordnung verabschiedet.
Demnach dürfen Wölfe beispielsweise verscheucht werden, wenn sie sich Menschen oder Tieren nähern. Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein Abschuss möglich. Das Töten eines Wolfs ist dann erlaubt, wenn Dokumente bestätigen, „dass der Wolf einen Menschen verletzt, ihn unprovoziert verfolgt oder sich ihm gegenüber in sonstiger Weise unprovoziert aggressiv gezeigt hat und sich nicht verscheuchen oder vergrämen lässt“ (Hier mehr dazu).
NRW-Umweltminister Oliver Krischer sieht keine Handhabe, am Niederrhein lebende Wölfe abschießen zu lassen. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des umweltpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, René Schneider, hervor, die der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ vorliegt.
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Wolf in NRW: Minister Krischer spricht Klartext
Der Grünen-Politiker schreibt, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden müssen, „dass der Wolf sich wieder in seinen ursprünglichen Verbreitungsgebieten ansiedeln kann und zugleich die Belange des Arten- und Herdenschutzes gewahrt werden“.
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Dabei verweist der Minister auf die EU-Vorgaben, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet seien, für diese streng geschützten Arten den „günstigen Erhaltungszustand“ nicht nur wiederherzustellen, sondern in der Folge auch zu bewahren.
Die EU-Kommission habe zuletzt mehrfach erklärt, dass sie eine Änderung dieser strengen Vorgaben ablehne. „Insofern besteht derzeit für das Land NRW weder eine fachliche Rechtfertigung noch eine Aussicht auf Erfolg, den Schutzstatus des Wolfes in Deutschland zu ändern.“ (oa/dpa)