Veröffentlicht inPolitik

Hartz 4: Jobcenter handelt völlig überzogen – Trinkgeld-Ärger für Empfängerin

Hartz 4: Jobcenter handelt völlig überzogen – Trinkgeld-Ärger für Empfängerin

Trinkgeld
© IMAGO / Geisser

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Es war eine Ungerechtigkeit des Jobcenters, die nun geklärt wird: Eine 45-Jährige aus Bayern darf sich über nachträgliche Auszahlungen freuen.

Die Empfängerin von Hartz 4 klagte erfolgreich vor dem Bundessozialgericht. Ihr Fall betrifft jedoch noch viel mehr Menschen.

Hartz 4: Jobcenter reagiert total überzogen – Frau holt sich Geld zurück

Peggy Hitze-Ritzinger arbeitete in Teilzeit in einem Landgasthof bei Deggendorf. Die alleinerziehende Mutter stockte mit Hartz 4 auf. Im Rahmen ihrer Arbeit als Kellnerin erhielt sie rund 25 Euro monatlich Trinkgeld von den Gästen. Das Jobcenter rechnete ihr dieses Trinkgeld als zusätzliches Einkommen an – sehr zur Empörung von Hitze-Ritzinger.

———————

Mehr über Hartz 4:

  • Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II).
  • Es existiert seit dem 1. Januar 2005.
  • Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
  • Die Ampel-Koalition will Hartz 4 in ein neues Bürgergeld umwandeln.

———————

+++ Hartz 4: Gibt’s bald 499 Euro monatlich? Minister Heil kündigt großen Sprung an +++

Dem ZDF sagte sie, dass sie sich diese Trinkgelder „persönlich erarbeitet“ habe, weil ihre Gäste zufrieden waren. Es sei eine „freiwillige Sache“ und gehe dem Jobcenter damit auch nichts an. Das Bundessozialgericht sah es ähnlich.

+++ Hartz 4: AfD-Chef will Empfänger zur Arbeit zwingen – HIER sollen sie hart ackern +++

Hartz 4: „Wichtige Grundsatzentscheidung für alle Taxifahrer, Friseure, Kuriere“

Beim Trinkgeld handle es sich nicht um Erwerbseinkommen, urteilte das Gericht. Es schränkte aber ein, dass Trinkgelder bei der Berechnung der Leistungshöhe beim ALG II sich mindernd auswirken können, wenn sie 10 Prozent des Regelbedarfs übersteigen. Das war im Fall von Hitze-Ritzinger aber nicht der Fall, daher bekommt sie das Geld vom Jobcenter nun zurück.

———————

Weitere Artikel zu Hartz 4:

Hartz 4: Empfängerin verzweifelt nach Penny-Einkauf – „Wo soll das noch enden?“

Hartz 4: „6 Tage kein Geld für Essen“ – so schlimm ist die Lage aktuell

Hartz 4: Drastische Kürzungen! Kommt es jetzt noch härter für die Empfänger?

Hartz 4: Großes Chaos um Auszahlung der 200 Euro! DAS sagt jetzt die Regierung

———————

Aus Sicht der ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke ist dieses Urteil eine „wichtige Grundsatzentscheidung für alle Taxifahrer, Friseure, Kuriere, die trotz ihres Jobs auf Sozialleistungen angewiesen sind“.