Im Lotto einmal den ganz großen Jackpot abräumen – davon träumt doch wohl fast jeder. Doch Vorsicht: Trotz sechs Richtigen wird es nicht immer etwas mit dem großen Gewinn.
In Deutschland sind Glücksspiele wie „6 aus 49“ zugelassen. Viele Lotterien von Online-Anbietern hingegen nicht. Und Lotto-Spieler, die auf solche zurückgreifen, könnte sogar eine empfindliche Strafe drohen!
Lotto-Spieler müssen genau aufpassen, wo sie tippen
Darüber berichtet die „Berliner Morgenpost“. Die Verbraucherzentralen warnen vor sogenannten „schwarzen Lotterien“ aus dem Ausland. Diese werden auch Zweitlotterien genannt und verfügen über keine deutsche Lizenz – jedoch über eine deutsche Webseite, auf der die Zahlen getippt werden können.
„Vielen Lottospielerinnen und -spielern ist gar nicht bewusst, dass sie an schwarzen Online-Lotterien teilnehmen. Das liegt daran, dass die illegalen Anbieter die optische Aufmachung legaler Glücksspiele kopieren und teilweise sogar mit Prüfsiegeln werben“, erklärt Juliane von Behren von der Verbraucherzentrale Bayern.
Wichtig: Nimmst du an einer Zweitlotterie teil, machst du nicht bei einem Glücksspiel des deutschen Veranstalters selbst mit. Beispiele für sogenannte Zweitlotterien sind Lottohelden.de, Lottoland.com und Multilotto.com.
Lotto: Gewinn könnte zur großen Niete werden
Zweifelhaft ist allerdings, ob die ausländischen Zweitanbieter den Spielern die Gewinne auch immer ohne Probleme auszahlen. Wenn du richtig getippt hast und das Geld einforderst, könntest du an „Schwierigkeiten der Rechtsdurchsetzung“ im Ausland scheitern.
Auch wichtig zu wissen: Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist strafbar! Es drohen dir eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine saftige Geldstrafe.
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Das ist Lotto in Deutschland:
- Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die Landeslotterien im deutschen Kaiserreich zu einer kleineren Anzahl von Anbietern zusammengefasst
- in der Nazi-Zeit wurde das Genehmigungsrecht der Länder dem Reichsschatzmeister übertragen
- nach dem Krieg wurden in sämtlichen Besatzungszonen Lottosysteme vorbereitet
- die „Zusatzzahl“ wurde am 17. Juni 1956 eingeführt
- erste TV-Übertragung der Ziehung am 4. September 1965
- am 7. Dezember 1991 wurde die „Superzahl“ eingeführt
- Die Lotto-Zahlen werden immer am Mittwoch und am Samstag gezogen
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So berichtete die Westdeutsche Lotterie (West-Lotto) von einem Fall, bei dem ein deutsches Finanzinstitut einen Millionengewinn, der durch eine Zweitlotterie erzielt wurde, eingefroren hat. Es stammte aus illegalem Glücksspiel.
++ Lotto: Mann knackt Jackpot – weil er diesen Fehler begeht, verliert er sofort Millionen ++
Lotto: Im Zweifel ins Impressum gucken
Am besten du passt genau auf, bei welchem Anbieter du Lotto spielst. Im Zweifel schaust du laut der „“ im Impressum der Webseite oder bei den Geschäftsbedingungen vorbei.
Eine 16-Jährige hatte das große Glück, im Lotto so richtig abzuräumen. Was dann mit ihr geschah, liest du hier. (cf)
>> Anmerkung der Redaktion
Glücksspiel kann süchtig machen. Wenn das Spielverhalten außer Kontrolle gerät und zur Ersatzhandlung für andere persönliche Probleme wird, kann sich daraus ein krankhaftes Verhalten bis hin zur Spielsucht entwickeln. Es geht dann nicht mehr nur um ein spontanes Freizeitvergnügen, sondern das Spiel nimmt dann plötzlich bedenkliche Funktionen an: das Vermeiden von Angst, Panik, Depression und anderen negativen Gefühlen oder das Ausweichen vor Problemen.
Wer denkt, dass er an Spielsucht erkrankt ist oder jemanden kennt, bei dem man dies annehmen muss, kann sich Hilfe holen. Dafür gibt es die kostenlose und anonyme Hotline 0800/1372700. Weitere Infos auf bzga.