Vogelschützer haben 18 illegale Fanganlagen für Greifvögel und andere Wildtiere aufgespürt. Bei der „Operation Problemrevier“ waren sie unterwegs am Niederrhein und im Münsterland, auch im Kreis Kleve wurden sie fündig. In manchen der gefundenen Fallen verenden immer wieder Tiere qualvoll.
Essen.
Auf zwei besonders brutale Fallen stoßen Tierschützer des Vereins „Komitee gegen den Vogelmord“ mitten im Naturschutzgebiet im Kreis Borken: Die Knüppelfallen sind niedrige Gebilde aus aufeinander geschichteten Steinen und Baumstämmen, bestückt mit Aasködern. Tappt oder fliegt ein Tier dort hinein, wird es erschlagen. Diese Fallen sind in NRW verboten, doch aufgestellt werden sie immer noch.
Die Mitglieder des Vereins „Komitee gegen den Vogelmord“ mit Sitz in Bonn sind in Nordrhein-Westfalen auf der Suche nach illegalen Fanganlagen. Dabei folgen sie Hinweisen von Spaziergängern und Vogelkundlern oder steuern auch bereits bekannte Stellen an. Bei der „Operation Problemrevier“, wurden die Vogelschützer Ende Februar wieder fündig: Bei Durchsuchungen von mehr als vierzig Jagdrevieren wurden insgesamt 18 illegale Fanganlagen gefunden, eine davon am Niederrhein im Kreis Kleve in der Gemeinde Rheurdt. Insgesamt stehen die meisten Fallen am Niederrhein, in der Kölner Bucht und vor allem im Münsterland.
„Futterneid“ zwischen Jägern und Greifvögeln
Axel Hirschfeld, Sprecher des Vereins „Komitee gegen den Vogelmord“, kann die Schwerpunkte der Verbreitung von Fanganlagen erklären: „Die Fallen für Greifvögel werden vor allem im Tiefland von NRW aufgestellt. Dort herrscht eine Art Konkurrenzsituation: Die ansässigen Jäger gehen vor allem auf Fasanen- und Hasenjagd. Diese Tiere werden auch gerne von Habichten und Bussarden gejagt. Und dann entsteht so etwas wie Futterneid.“ Doch auch Taubenzüchter stellen Fallen auf. Sie befürchten das Fangen ihrer Brieftauben. Der Experte kann das nicht nachvollziehen: „Es kann schon mal sein, dass sich ein Habicht eine Taube holt, aber eine Falle deswegen aufzustellen, steht dazu doch in keinem Verhältnis.“
Die Tierschützer spürten nicht nur die verbotenen Knüppelfallen auf, sondern auch Leiterfallen, die extra für den Greifvogelfang konzipiert wurden und Lebendfallen, die eigentlich für das Fangen von Füchsen, Mardern und Katzen gedacht sind. Grundsätzlich sind letztere Fallen nicht verboten, aber wenn sie keinen Sichtschutz haben, können Greifvögel den Köder sehen und geraten auch in die Falle. Da Greifvögel auf Sicht jagen sind neben den Lebendfallen auch die verbotenen Knüppelfallen eine Gefahr für sie. „Wenn wir durch den Wald laufen und diese illegale Falle finden, melden wir das natürlich, auch wenn es nicht direkt den Schutz von Greifvögeln betrifft“, sagt Axel Hirschfeld.
Hohe Strafen für Fallenaufsteller
Die aufgespürten Fallen werden an die zuständigen Behörden vor Ort gemeldet und auch die Stabstelle Umweltkriminalität informiert, die beim Landesumweltministerium angesiedelt ist. „Diese Stabstelle unterstützt die Behörden vor Ort, sei es Polizei oder die Staatsanwaltschaften“, so Wilhelm Deitermann vom Landesumweltministerium. „Sie ist eine Anlaufstelle rund um Fragen zum Thema Umweltrecht und begleiten die zuständigen Behörden bis die Fälle zur Anzeige gebracht werden.“
Axel Hirschfeld ist zufrieden mit den zuständigen Behörden: „Manchmal sind sich die Beamten vor Ort etwas unsicher, wenn wir sie dazu rufen, um auf illegale Fanganlagen aufmerksam zu machen. Doch durch unsere Zusammenarbeit in den Problemgebieten werden auch sie immer mehr für diese Fälle von Umweltkriminalität sensibilisiert.“
533 gemeldete Fälle in sieben Jahren – Dunkelziffer höher
In den Jahren 2005 bis 2011 wurden der Stabstelle 533 Fälle von Greifvögeltötungen in NRW gemeldet; darunter 370 Mäusebussarde, 59 Habichte und 41 Exemplare des seltenen Rotmilans. „Bei diesen Zahlen geht es um die gemeldeten Fälle. Wahrscheinlich sind das unter zehn Prozent der tatsächlichen Tötungen“, so Hirschfeld. Wilhelm Deitermann bekräftigt diese Aussage: „Die Fälle, die bei der Stabstelle Umweltkriminalität gemeldet und dort archiviert werden, liegen weit unter der Dunkelziffer.“
Die Strafen für die Fallenaufsteller sind hoch: Alleine das Aufstellen von illegalen Fallen kann laut Axel Hirschfeld mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren geahndet werden. „In der Praxis werden aber meist vierstellige Geldstrafen verhängt“, so Hirschfeld. Doch weit schlimmer ist es für die Verurteilten, ihrem Hobby nicht mehr nachgehen zu können. „Wenn die Verurteilten ihren Jagdschein und womöglich auch ihre Jagdpacht abgeben müssen, trifft sie das schon sehr in ihrer Ehre.“ (jr)