Moers.
Der nach einem tödlichen Autorennen in Moers (NRW) wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte 22-Jährige geht jetzt gegen das Urteil vor und will Revision einlegen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) soll die Entscheidung des Landgerichts Kleve (NRW) überprüfen.
Nach Urteil Im Raser-Prozess aus Moers (NRW) legen die Männer Revision ein
Auch der andere Teilnehmer an dem Rennen, der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, legte demnach Revision ein.
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Revisionsverfahren prüft, ob Urteil rechtlich einwandfrei ist
In einem Revisionsverfahren prüft der BGH, ob das Urteil rechtlich einwandfrei ist. Der Sachverhalt wird nicht erneut verhandelt.
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Das Gericht hatte am Montag geurteilt. Der 22-jährige Kosovare hatte sich laut Urteil im April 2019 in einem Wohngebiet in Moers ein Autorennen mit einem gleichaltrigen Kontrahenten geliefert. Der Wagen des Kosovaren war dabei gegen das Auto einer unbeteiligten Frau geprallt.
Mutter von zwei Kindern wurde tödlich verletzt
Sie wurde so schwer verletzt, dass sie drei Tage später starb. Der andere Fahrer, ein Deutscher, war zu drei Jahren und neun Monaten wegen der Teilnahme an einem verbotenen Autorennen mit Todesfolge verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft Kleve und der Anwalt der Nebenkläger wollen nach früheren Angaben keine Revision einlegen. (dpa/fb)