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BVB-Fan fast tot geschlagen: Zwei Schalke-Anhänger müssen mehrere Jahre ins Gefängnis

BVB-Fan fast tot geschlagen: Zwei Schalke-Anhänger müssen mehrere Jahre ins Gefängnis

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Vermutlich waren es mehrere Personen, die einen Mann aus Witten am Freitagabend bewusstlos geprügelt haben. (Symbolbild) Foto: imago/STPP

Marburg. 

Weil er Anhänger von Borussia Dortmund ist, schlagen zwei junge Schalke-Fans einen 22-Jährigen fast tot. Das Marburger Landgericht hat die beiden nun zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Schläge und ein fataler Tritt „wie bei einem Freistoß“: Für eine beinahe tödliche Attacke auf einen Fußballfan von Borussia Dortmund sind zwei 20 Jahre alte Anhänger des FC Schalke 04 zu jeweils viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.

Opfer mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen und bleibenden Schäden

Das Landgericht Marburg sprach die beiden am Freitag schuldig, den 22-Jährigen aus Dortmund so sehr verprügelt zu haben, dass dieser lebensgefährliche Kopfverletzungen und bleibende Schäden davongetragen hat.

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„Sie wollten ihn von vornherein niedermachen“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung zu der Tat. Die Richter erkannten auf versuchten Mord, gefährliche und schwere Körperverletzung. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die beiden Angeklagten den 22-Jährigen im Juli 2017 bei einem Volksfest im mittelhessischen Gladenbach nur deshalb traten und schlugen, weil sie ihn als Fan des rivalisierenden Vereins ausmachten.

Zeugen wollen gehört haben, wie einer der Angeklagten rief: „Da ist der scheiß Dortmunder.“Das Gericht ging davon aus, dass die Angeklagten auch dann noch zutraten, als der junge Mann bereits am Boden lag. Zeugen stoppten demnach die Auseinandersetzung – doch später griffen die jungen Männer erneut ihr Opfer an.

Opfer mehrfach gegen den Kopf getreten

Durch einen Tritt stürzte der 22-Jährige und prallte mit dem Kopf auf dem Asphalt auf. Er sei erkennbar schwer verletzt gewesen – dennoch habe einer der Angeklagten ausgeholt und „wie bei einem Freistoß beim Fußball“ gegen dessen Kopf getreten. Zeugen sprachen „von nie gesehener Brutalität“.Für die Staatsanwaltschaft ist das eine „auf tiefster Stufe stehende“ Tat, allein aus „Hass“ gegenüber einem vermeintlich falschen Fußballfan.

Einen solchen Hass konnte die Verteidigung bei ihren Mandanten dagegen nicht erkennen. Es sei nicht das Ziel gewesen, den 22-Jährigen zu töten. Die Verteidigung hatte auf Bewährungsstrafen plädiert. Die Angeklagten räumten den Angriff weitgehend ein und entschuldigten sich bei dem Opfer. Er bereue alles zutiefst, sagte einer. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (dpa)