- Anklage gegen vier JVA-Beamte wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung im Amt
- Geschädigte erscheinen nicht vor Gericht
Vier Justizvollzugsbeamte der JVA Bochum mussten sich Mitte Mai erstmalig vor dem Bochumer Amtsgericht verantworten. Dabei geht es um gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt.
Den Männern wird vorgeworfen, am 28. September 2016 einen Häftling ohne Vorwarnung angegriffen zu haben. Sie sollen die Zelle geöffnet, den JVA-Insassen zu Boden gezogen und ihn dabei verletzt haben. Der Geschädigte soll mit dem Kopf auf den Boden geschlagen sein.
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Anschließend fiel den Beamten auf, dass sie in der falschen Zelle waren, weshalb sie dann in die richtige Zelle des Häftlings gingen, der am Morgen des selben Tages eine Beamtin in der Haftanstalt angegriffen hatte. Die Männer sollten den Insassen in eine andere Zelle bringen.
Aktuell ruht das Verfahren, wie Oberstaatsanwalt Paul Jansen auf Anfrage von DER WESTEN erklärt. Schon zum Auftakt der Verhandlung war einer der beiden Geschädigten nicht auffindbar und der andere hatte sich krankgemeldet, sodass die Verhandlung ausgesetzt werden musste.
Verjährung erst nach fünf Jahren
Die beiden Männer sind mittlerweile offenbar beide aus der JVA entlassen worden und nun „verschütt gegangen“, wie Oberstaatsanwalt Jansen mitteilt.
Aktuell werde nach den Männern gesucht, sodass ein neuer Hauptverhandlungstermin in der Sache geplant werden kann. Auch wenn die Männer vielleicht nicht in naher Zukunft gefunden werden sollten, bleibt genug Zeit. Denn eine Verjährung tritt erst nach fünf Jahren ein.