Im Prozess um den Bombenanschlag auf die Mannschaft von Borussia Dortmund haben die Verteidiger eine Haftstrafe von deutlich unter zehn Jahren beantragt.
In seinem Plädoyer vor dem Dortmunder Schwurgericht hielt Rechtsanwalt Carl Heydenreich am Donnerstag eine Verurteilung wegen versuchten Mordes für ausgeschlossen. Der Angeklagte Sergej W. habe sich nur der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion schuldig gemacht.
BVB-Bomber-Prozess: Verteidiger hält eine Verurteilung wegen versuchten Mordes für ausgeschlossen
Der in Russland geborene Deutsche hatte im Prozess zugegeben, neben dem voll besetzten Mannschaftsbus des BVB drei Bomben gezündet zu haben. Er bestreitet aber jeden Tötungsvorsatz.
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BVB-Bomberprozess: Staatsanwaltschaft beantragte lebenslange Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Montag lebenslange Haft beantragt. Die Tat vom 11. April 2017 hatte im In- und Ausland für Entsetzen gesorgt.
Im Inneren des Busses wurde der damals noch für noch für Borussia Dortmund aktive Innenverteidiger Marc Bartra schwer am Unterarm verletzt. Ein Motorradpolizist erlitt ein Knalltrauma.
Sergej W. gab die Tat zu, wollte aber nur Angst und Schrecken verbreiten
Sergej W. hat bereits frühzeitig im Prozess zugegeben, die Bomben gebaut, versteckt und mit einem Fernzünder zur Detonation gebracht zu haben. Angeblich wollte er damit aber nur Angst und Schrecken verbreiten, um den Aktienkurs des börsennotierten Fußballvereins abstürzen zu lassen. Der 29-Jährige hatte zuvor mit geliehenem Geld zahlreiche Optionsscheine erworben, mit denen er auf einen fallenden Kurs wettete.
Am vorletzten Prozesstag, am Dienstag (27. November) wird das Urteil erwartet, hat Sergej W. noch einmal das Wort ergriffen. „Ich möchte mich bei allen entschuldigen!“, sagte er und verließ dann den Saal in Handschellen. (dpa/mb)