Bonn.
Der sogenannte Siegauen-Vergewaltiger Eric X. muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Dazu hat ihn am Freitag die Große Strafkammer am Landgericht Bonn verurteilt.
Manche Prozessbeobachter hatten es zwar schon geahnt, für viele dürfte dieses Urteil aber überraschend sein: Denn die Haftstrafe ist geringer als im ersten Verfahren.
Eric X. überfiel das Paar mit einer Astsäge
Im April 2017 hatte Eric X. eine junge Frau im Beisein ihres Freundes vergewaltigt. Das Studentenpaar hatte in der Bonner Siegaue gezeltet, als Eric X. sie in der Nacht überfallen und mit einer Astsäge bedroht hatte.
Das Landgericht Bonn hatte Eric X. im ersten Prozess zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Eric X. war gegen den Rat seines Verteidigers Martin Mörsdorf in Revision gegangen und der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aufgehoben.
Vergewaltigung in der Bonner Siegaue: Höchstrafe von 15 Jahren
Das Gericht habe bei der Frage nach der Schuldfähigkeit von Eric X. eine zuvor attestierte Persönlichkeitsstörung nicht genügend gewürdigt, so der BGH.
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Die Haftstrafe im ersten Prozess galt seinerzeit als relativ hoch. Als Höchststrafe sind 15 Jahre Haft vorgesehen. Maximalstrafen sind für die jeweils schlimmste denkbare Tat vorgesehen. Das Gericht muss die Taten des Angeklagten dazu immer in Relation setzen.
Eric X. ist voll schuldfähig
Haftstrafen zwischen sieben und zehn Jahren sind in vergleichbaren Fällen üblich, als Mindeststrafe gilt eine Haft von fünf Jahren.
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Eric X. gilt als voll schuldfähig. Im zweiten Verfahren hatte die renommierte Psychiaterin Nahlah Saimeh in ihrem Gutachten dargelegt: Eric X. hat zwar Züge einer dissozialen Persönlichkeit, aber keine tiefgreifende geistige Erkrankung.
Opfer leiden bis heute
X. habe genau gewusst, was er tat und habe hochgesteuert gehandelt. „Das kann fast man als Lehrbuchbeispiel nehmen“, so die Psychiaterin.
Die Opfer von Eric X. leiden bis heute massiv unter der Tat, haben mit Depressionen und Panikattacken zu kämpfen.
Eric X. kann gegen das Urteil erneut in Revision gehen.