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Deutsche Bahn in NRW: Lockerung der Maskenpflicht in Zügen – das musst du dich jetzt wissen

Deutsche Bahn in NRW: Lockerung der Maskenpflicht in Zügen – das musst du dich jetzt wissen

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Das sind die Sprüche der A40

Deutsche Bahn in NRW: Lockerung der Maskenpflicht in Zügen – das musst du dich jetzt wissen

Das sind die Sprüche der A40

Wer auf der A40 fährt, sieht an den Brücken schöne Ruhri-Sprüche.

NRW. 

Die Inzidenz-Werte fallen immer weiter, Kontaktbeschränkungen und andere Corona-Regeln werden immer mehr gelockert. So ist es nun auch bei der Deutschen Bahn in NRW mit der Maskenpflicht in den Zügen.

Die Deutsche Bahn in NRW kann angesichts der sinkenden Corona-Fälle ihre Maskenpflicht lockern und den Fahrgästen wieder mehr Freiheiten lassen.

Deutsche Bahn in NRW: Was gilt denn jetzt?

Lange Zeit war das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht für alle Bahnreisenden in NRW. Doch diese fällt jetzt weg! Ab sofort reichen auch wieder OP-Masken.

„In unseren Zügen gilt die Maskenpflicht nach gesetzlicher Regelung. Wir empfehlen das Tragen einer FFP2-Maske“, schreibt die Deutsche Bahn auf ihrer Webseite. Und da die neue Corona-Schutzverordnung (gilt seit dem 12. Juni) für NRW keine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mehr vorsieht, kann auch bei der Deutschen Bahn mit einer OP-Maske ab sofort gereist werden.

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Das ist die Deutsche Bahn:

  • die Deutsche Bahn AG wurde am 1. Januar 1994 gegründet
  • entstand aus der Fusion der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn der DDR
  • beschäftigt rund 323.944 Mitarbeiter (Stand: Dezember 2019)
  • Umsatz 2019: 44,4 Milliarden Euro
  • Vorstandsvorsitzender ist Richard Lutz

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Atemschutzmasken des Standards FFP2, KN95 oder N95 sind natürlich weiterhin zulässig, jedoch nicht mehr verpflichtend. Andere Mund-Nasen-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind im NRW-ÖPNV nicht zulässig.

Deutsche Bahn in NRW: Stoffmasken, Schals oder Tücher sind nicht zulässig

Kinder sind bis zu ihrem sechsten Geburtstag übrigens von der Maskenpflicht befreit. Bei Kindern zwischen sechs und 13 Jahren gilt die Regel: Wenn sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, dürfen sie eine Alltagsmaske nutzen.

Deutsche Bahn in NRW: Missachten der Masken-Regel kostet auch weiterhin

Wer keine zulässige Maske trägt, für den wird es auch weiterhin teuer: Das Tragen eines Visiers, einer textilen Alltagsmaske, eines Tuchs oder eines Schals ist ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro bestraft werden. Natürlich gilt das auch, wenn man überhaupt gar keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt.

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Aber immerhin sind OP-Masken beim Fahren von Bus und Bahn wieder zulässig – auch wenn von der Deutschen Bahn das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin empfohlen wird.

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