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Bankraub in NRW: Fall nach fast 20 Jahren aufgeklärt – Täter tat bei seinem Überfall etwas Unglaubliches

Bankraub in NRW: Fall nach fast 20 Jahren aufgeklärt – Täter tat bei seinem Überfall etwas Unglaubliches

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Bankraub in NRW: Die Tat vor rund 20 Jahren brachte jetzt Unglaubliches ans Licht. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Panthermedia

NRW. 

Ein Bankraub in Geldern (NRW) blieb fast 20 Jahre unaufgeklärt: Ein Mann wollte in einer Bank einen Raubüberfall verüben – der verlief jedoch nicht wie erwartet.

Denn der Täter machte bei seinem Bankraub etwas Unglaubliches.

Bankraub in NRW: Täter machte Unglaubliches bei Überfall

Ermittler konnten einen 58-jährigen Mann aus Sonsbeck (NRW) für einen Bankraub im Jahr 2001 ermitteln. Damals hatte dieser eine Bankfiliale betreten und einen Bankmitarbeiter aufgefordert, Geld in einen Jutebeutel zu verstauen, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte.

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Das ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW):

  • ist das bevölkerungsreichste Bundesland mit 17.947.221 Einwohnern (Stand: Dezember 2019)
  • Landeshauptstadt: Düsseldorf
  • größte Stadt: Köln
  • seit 1949 ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland
  • Ministerpräsident ist Armin Laschet (CDU), Regierungsparteien sind CDU und FDP

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Dann brach der Täter seine Aktion jedoch ab. Wie er laut Angaben der Polizei aussagte, habe ihn der Gerichtsausdruck des Bankmitarbeiters zum Umlenken gebracht. Beim Anblick des Mannes habe er gemerkt, dass die Aktion keine gute Idee sei. Das gab er in seiner Vernehmung an. Also habe er die Bank wieder verlassen.

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Dies bestätigen auch die Aufnahmen der Überwachungskamera, die damals für die Ermittlungen gesichert wurden. Der Tatverdächtige empfand also noch während des Überfalls Reue und gab sein Vorhaben freiwillig auf. Ein Dieb mit Gewissen also!

Bankraub in NRW: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Das damalige Verhalten des heute 58-Jährigen hat nun dazu geführt, dass er von einer Strafe verschont blieb. Die Staatsanwaltschaft Kleve stellte das Verfahren aus Rechtsgründen ein. Denn bei einer solchen Sachlage sieht das Gesetz vor, dass der Täter wegen der versuchten Tat nicht bestraft wird. (nk)