Die Berliner Erwerbsloseninitiative „Basta!“ macht auf einen höchst fragwürdigen Brief des Jobcenters aufmerksam. Mit diesem Schreiben wurde ein Antrag auf Hartz 4 abgelehnt.
Nun sorgt die Ablehnung für Wirbel im Netz.
Hartz 4: Jobcenter schreibt skandalösen Brief – Entdeckung auf Balkon sorgt für Wirbel
Vor einigen Wochen sorgte die kalte Reaktion eines Jobcenters auf einen Kühlschrank-Antrag für Empörung. Nun gibt es einen ähnlichen Fall.
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Das ist Hartz 4:
- Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II).
- Es existiert seit dem 1. Januar 2005.
- Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
- Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen.
- Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt werden.
- Die Ampel-Koalition will Hartz 4 in ein neues Bürgergeld umwandeln.
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Diesmal geht es um eine Entdeckung auf dem Balkon des Antragsstellers, weil dieser mutmaßlich eine Bedarfsgemeinschaft gebildet haben soll.
+++ Hartz 4: Abfuhr nach Antrag – Reaktion von Jobcenter ist kälter als ein Kühlschrank +++
Hartz 4: Flagge auf Balkon führt zu Ablehnung eines Antrags
Begründet wurde diese Auffassung unter anderem damit: „Laut Prüfdienst hängt eine Regenbogenflagge an Ihrem Balkon und Sie leben länger als ein Jahr zusammen.“ Welche anderen Indizien dafür sprechen, und ob es überhaupt stichhaltigere Anhaltspunkte gibt, geht aus dem Beitrag von „Basta!“ nicht hervor.
Die Regenbogenfahne ist ein Symbol der LGBT-Bewegung, hatte aber in der langen Geschichte schon andere Bedeutungen. Angefangen von den deutschen Bauernkriegen im 16. Jahrhundert, als christliches Zeichen des Bundes mit Gott, aber auch als Symbol der Friedensbewegung als PACE-Flagge.
Flagge macht Hartz-4-Antragssteller offenbar verdächtig
In diesem Fall machte die Flagge den Antragssteller offenbar dahingehend verdächtig, dass er mit seinem WG-Mitbewohner als Lebenspartnerschaft in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Für Bedarfsgemeinschaft gibt es weniger Geld vom Staat.
In den Kommentaren heißt es zynisch, da sei das Jobcenter mit dieser Beweisführung in „Höchstform“ gewesen und es sei eine „Glanzleistung“ der Prüfer.
Andere Menschen berichten auf Twitter von ähnlichen Vorfällen mit dem Jobcenter. „Meiner Nachbarin wurde eine Bedarfsgemeinschaft mit mir unterstellt, nachdem ich sie als Beistand begleitet hatte. Das Jobcenter holte eine Melderegisterauskunft ein. Ich habe natürlich die gleiche Meldeadresse. Ihre Leistungen wurden auch gestrichen“, kommentierte ein User.
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„Bei mir stand der Name meines Katers als Scherz mit an der Haustür. Die Kinder haben es geliebt und haben bei ‚Herrn Walter‘ geklingelt. Rummsss! Gab bösen Brief und Leistungseinstellung, weil wir in einer Bedarfsgemeinschaft lebten“, erinnert sich auch Hartz-4-Empfängerin im Netz.
So kurios der Fall klingen mag, für den Antragssteller hat das heftige Folgen. So teilt die Erwerbsloseninitiative mit: „Die Person ist jetzt ohne Leistungen (keine Miete, kein Geld für Essen), bis sie beweist, keine Bedarfsgemeinschaft zu bilden.“ Da die Behauptung einer Bedarfsgemeinschaft konstruiert sei, wurde ein entsprechender Widerspruch eingereicht.