Düsseldorf/Kreis Kleve.
Auch das Zeigen von Fotos kupierter Hunde im Internet verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Diese Meinung vertrat jetzt eine Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Sie will die Klage eines Züchters gegen ein Verbot solcher Bilder abweisen.
Der Kreis Kleve hatte den „Del Kambi Dobermann Sport- und Zuchtverein“ in Kalkar angewiesen, Bilder kupierter Hunde von seiner Internetseite zu entfernen, sonst drohe ein Zwangsgeld von 2000 Euro pro Hund.
Seit 1997 verboten
Das Tierschutzgesetz verbiete nicht nur das Kupieren, sondern auch das „Ausstellen“ solcher Tiere. Beim Kupieren werden jungen Dobermännern die Ohren spitz geschnitten, vom Schwanz bleibt nur ein Stummel. Das ist seit 1997 und 1998 in Deutschland nicht mehr erlaubt.
Erlaubt ist noch die Einfuhr solcher Hunde. Das tut der Kalkarer Verein auch, der ein Gelände in Bosnien besitzt. Über diese Möglichkeit klärt die Webseite auf. Sie zeigt zahlreiche Fotos von Hunden, die meisten davon kupierte.
Ob das als Ausstellen zu werten ist, hat das Gericht jetzt erstmals zu entscheiden. Nach Ansicht der Richterin ist das Ziel des Ausstellungsverbots, kupierte Hunde nicht als interessant hinzustellen. Die Seite habe aber genau diesen Effekt. Der Verein will auf jeden Fall gegen das angekündigte Urteil vorgehen.