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Urlaub in Italien: Achtung! Touristen müssen auf diese Regeln achten

Urlaub in Italien: Achtung! Touristen müssen auf diese Regeln achten

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Urlaub: Auch in Italien steigen die Corona-Inzidenzen. (Symbolbild) Foto: IMAGO / TheNews2

Die Coronazahlen steigen in ganz Europa – und so auch in Italien. Die Regierung hat sich nun eine Maßnahme überlegt, die die Inzidenzen drücken soll.

Was all jene nun wissen müssen, die einen Urlaub in Italien planen, erfährst du hier.

Urlaub in Italien: Neuerung für alle Touristen

Viele Reise-Fans hatten sich ihre Sommerferien anders vorgestellt. Da sich die Corona-Situation in vielen beliebten Urlaubsländern und Regionen in den letzten Wochen nicht entspannt, sondern eher verschlimmert hatte, mussten viele Reisen storniert werden. Auch Italien war betroffen. Doch wie ist die Lage jetzt? Was bedeuten die neusten Änderungen in unserem Nachbarland zukünftig für den geplanten Urlaub in Italien?

Italien führt den „Grünen Pass“ ein. Um diesen zu bekommen, muss mindestens eine von drei Bedingungen erfüllt sein. Wer als genesen gilt, einen Imfpnachweis vorlegen kann oder einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, der darf mit dem Pass beispielsweise in den Innenräumen von Restaurants speisen.

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Auch Aktivitäten wie der Besuch von Museen, der Ausflug in Schwimmbäder, Vergnügungsparks und die Teilnahme an anderen Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Fahrten mit Fernbussen, Fernzügen oder einer Fähre erfordern künftig das Vorzeigen des „Grünen Passes“.

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Ein paar Fakten über Italien:

  • ist ein Land in Südeuropa und Mitglied der EU
  • die Hauptstadt ist Rom, bezahlt wird in Euro
  • mit Vatikanstadt und San Marino sind zwei Kleinstaaten vollständig von Italien umschlossen
  • die Nationalhymne heißt „Il Canto degli Italiani“
  • ist das Land mit den meisten UNESCO-Welterbestätten

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Urlaub in Italien: Was bedeuten die verschärften Regeln für Touristen?

Die gute Nachricht für alle Urlauber, die sich aktuell in Italien aufhalten oder eine Reise dorthin geplant haben: Für Touristen ändert sich wenig. Wer bereits einen vollständigen Impfschutz genießt, kann sich mit dem digitalen EU-Impfzertifikat weitestgehend frei bewegen. Ausgestellt wird es in Apotheken, von Ärzten oder in Impfzentren. Auch wer genesen oder negativ getestet ist und einen Nachweis darüber vorlegen kann, ist aus dem Schneider.

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Der Urlaub in einem italienischen Hotel wird dadurch jedoch nicht zu einem Nachweis-Marathon. Das erklärt Bernabò Bocca, Präsident des Hotelverbandes Federalberghi: „Wir können unsere Gäste also beruhigen“, wird Bocca von „ntv“ zitiert. Wer in seinem Urlaubsdomizil speisen wolle, müsse dafür keine gesonderten Nachweise vorlegen. Lediglich Urlauber, die in einem Hotelrestaurant drinnen essen wollen, jedoch nicht Gast des Hotels sind, seien verpflichtet, Nachweise vorzulegen.

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