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Urlaub in der EU: Viele Länder lockern Regeln – DAS sollten Reisende unbedingt beachten

Urlaub in der EU: Viele Länder lockern Regeln – DAS sollten Reisende unbedingt beachten

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Während Corona zu reisen geht jetzt ein wenig einfacher für Geimpfte und Genesene. (Symbolbild) Foto: imago images/Future Image

Wer in den Urlaub reisen will, hat Glück. Momentan lockert die EU die Reisebeschränkungen.

Ab jetzt ist es für viele Menschen einfacher für ihren Urlaub oder Job durch die EU zu reisen – vorausgesetzt man ist geimpft.

Urlaub in Italilen, Portugal, Österreich und Co: Das gilt für Geimpfte, Genesene, Ungeimpfte

Das neue Maß der Reisebeschränkungen in Europa ist nicht mehr das Herkunftsland, sondern der Impfstatus. Der Europäische Rat empfiehlt, die Test-Pflicht bei der Einreise für Geimpfte und Genesene abzuschaffen – und quasi die 3G-Regel beim Reisen einzuführen. Das würde Reisenden das Leben erleichtern.

Die Empfehlung ist nicht bindend, aber einige Staaten machen schon mit. In Italien und Dänemark gilt die Regelung schon seit dem 1. Februar, Portugal und Griechenland ziehen am 7. nach. Nur für Geboosterte entfällt die Testpflicht in Österreich und Tschechien.

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Das bedeuten die 3G-, 2G- und 2G+-Regel:

  • 3G: wer nicht vollständig geimpft ist oder als genesen gilt, muss entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen
  • Ungeimpfte müssen z.B. für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen
  • die 2G-Regel (geimpft oder genesen) ist eine Verschärfung der 3G-Regel. Hier haben Ungeimpfte selbst mit negativem Corona-Test keine Chance auf Zugang
  • noch härter ist die 2G+-Regel: Hier müssen selbst Geimpfte einen negativen Corona-Test vorlegen, so z.b. bei Hotelaufenthalten oder körpernahen Dienstleistungen

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Geimpften können also ab sofort meistens einfacher reisen. Auch Genesene zählen dazu, solange die Infektion weniger als 6 Monate zurück liegt.

SO können auch Ungeimpfte reisen

Ungeimpfte reisen zukünftig noch mit der Testpflicht, heißt: Wenn man einreisen möchte, muss man einen gültigen negativen PCR-Test vorlegen. Wer das nicht macht, kann ausgewiesen oder dazu gezwungen werden.

Doch es gibt Ausnahmen für:

  • Angestellte in der Logistik (z.B. Lkw-Fahrer)
  • Patienten, die aus medizinischen Gründen zwingend reisen müssen
  • Seeleute
  • Menschen, die in Grenzregionen leben und regelmäßig die Landesgrenzen passieren müssen.

Diese Gruppen sind nicht zum Testen verpflichtet.

Urlaub in der EU: Am besten vorher informieren

Die Pläne der EU sind nicht verbindlich. Das bedeutet, dass die verschiedenen Länder trotzdem eigene Regeln haben können. Am besten informiert man sich vor der Reise gezielt über das Zielland.

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Dabei helfen könnte die neue Risiko-Karte des „Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle für Krankheiten“ (ECDC). Das ECDC ordnet die Länder an ihrem Reiserisiko ein. Grün heißt „keine Reisewarnung“, dunkelrot heißt „starke Reisewarnung“. Von Reisen in ein dunkelrotes Gebiet soll wird abgeraten – bei Rückkehr könnte ein verpflichtender Test oder Quarantäne drohen.