Die Steuererklärung zu machen, ist für viele lästig. Schließlich sind die Formulare nicht immer einfach zu durchschauen. Daher schieben viele Arbeitnehmer es vor sich her und verpassen am Ende die Frist. Die Sparkasse gibt Tipps, wie du eine Strafe umgehst.
Bis Ende Oktober muss die Steuererklärung beim Finanzamt liegen. Wer den Termin verpasst, muss Zahlen. Doch die Sparkasse klärt auf.
Sparkasse: Strafe bis zu 25.000 Euro!
Zuallererst sollte man herausfinden, welche Abgabefrist für einen gilt. Normalerweise muss sie bis zum 31. Juli abgegeben werden. Wegen der Corona-Pandemie wurde der Zeitraum bis zum 31. Oktober verlängert.
Aber: Kümmert sich ein Steuerberater um deine Erklärung für 2020, kann er die Unterlagen sogar bis Ende Mai 2022 einreichen. Ebenfalls gut zu wissen: Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, hat sogar bis zu vier Jahre Zeit dafür. Heißt: Man hat bis zu 31. Dezember 2024 Zeit.
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Das ist die Sparkasse:
- Sparkassen-Finanzgruppe organisiert durch den Dachverband DSGV e.V. (Deutscher Sparkassen- und Giroverband): Verbund von Sparkassen, öffentlichen Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern
- Rund 385 Sparkassen
- Mehr als 300.000 Mitarbeiter
- 8.971 Zweigstellen und 380 Institute (2019)
- Online-Banking ist auch bei der Sparkasse möglich
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Wer dennoch die Frist verpasst, kann laut Sparkasse rückwirkend um eine Verlängerung bitten. Denn sonst sind mindestens 25 Euro pro Monat beim Finanzamt fällig. Je nach Auswirkung und Schwere der Verzögerung sogar bis zu 25.000 Euro.
Sparkasse: Service nutzen
Um diese Strafe zu umgehen, sollte man sich direkt beim Finanzamt melden. Denn die Frist kann rückwirkend verlängert werden. Meist bekommt man ein paar Wochen mehr Zeit.
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Für die Zukunft interessant: Es ist möglich, sich eine vorausgefüllte Steuererklärung geben zu lassen. Das ist ein Serviceangebot der Steuerverwaltung. Dabei werden Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, automatisch in die neue Erklärung gepackt.
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Danach müssen die Daten laut Sparkasse nur noch kontrolliert und elektronisch unterschrieben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass du dich über das Steuerprogramm Elster registriert hast. (ldi)