Ärger um die Prämien-Sparverträge bei der Sparkasse! Viele Kunden haben vor etlichen Jahren Sparverträge abgeschlossen, deren Zinsen heute im Zeitalter von Niedrigzinsen schwindelerregend hoch erscheinen.
Deswegen hat die Sparkasse die Verträge auflösen wollen, doch in vielen Fällen kam es zu Rechtsstreitigkeiten. Jetzt hat ein Gericht in Dresden eine wichtige Entscheidung getroffen, von der viele Anleger laut „Wallstreet Online“ profitieren könnten.
Sparkasse: Kunden können sich wegen mangelhafter Vertragsklauseln Tausende Euro zurückholen
Die Zeiten, in denen Geld fast ohne Risiko zu lohnenswerten Zinsen angelegt werden konnte, sind vorbei. Das war in den 1990er und 2000er Jahren noch nicht der Fall. Viele Sparkassen-Kunden unterschrieben daher damals die Prämiensparverträge, die jetzt gekündigt werden sollen.
Das kam bei vielen Kunden nicht gut an. Sie wandten sich mit der drohenden Vertragskündigung an die Verbraucherzentrale – und die stellte Überraschendes fest. Viele Verträge waren fehlerhaft, immer wieder tauchten ungültige Klauseln auf. Sie führten dazu, dass den Kunden zu niedrige Zinsen gezahlt worden sind.
Sparkasse: Gericht in Dresden fällt dieses Urteil
Jetzt hat das Oberlandesgericht Dresden einen dieser Fälle vor Gericht verhandelt. Streitpunkt war die Berechnung des variablen Grundzinses.
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Das ist die Sparkasse:
- Sparkassen-Finanzgruppe organisiert durch den Dachverband DSGV e.V. (Deutscher Sparkassen- und Giroverband): Verbund von Sparkassen, öffentlichen Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern
- Rund 385 Sparkassen
- Mehr als 300.000 Mitarbeiter
- 8.971 Zweigstellen und 380 Institute (2019)
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Der sollte nach transparenten Klauseln berechnet werden, doch in der Realität sah das oft anders aus: Die Sparkassen haben die Zinsen oft willkürlich festgelegt. Für die Kunden hieß das in vielen Fällen, dass sie weniger Zinsen erhalten haben als ihnen zustünden. Laut Verbraucherzentrale mache das im Schnitt 4400 Euro aus!
Sparkasse: HIER sind die Verträge ungültig
Jetzt hat das Oberlandesgericht in Dresden entschieden: Die Zinsanpassungsklauseln sind in zwei Fällen unwirksam. Betroffen sind die Sparkassen in Meißen und Vogtland (beide Sachsen).
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Das Urteil könnte jetzt weitere Sparkassen-Kunden ermutigen, vor Gericht zu ziehen. Die Sparkassen müssen die Zinsen im Erfolgsfall für die gesamte Laufzeit des Vertrags nachzahlen.
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Laut „Wallstreet Online“ stehen die Chancen der Kunden gut. Wichtig sei jedoch, den Vertrag zuvor von einem Experten checken und die Höhe der Nachzahlung berechnen zu lassen. Bei der Verbraucherzentrale erhältst du mehr Infos zu diesem Thema >>> (vh)