Eltern dürfen die Liebesbeziehung ihrer Teenager-Tochter zu einem viel älteren Mann nicht verbieten. Das entschied nun ein Gericht.
Brandenburg.
Eltern müssen es hinnehmen, wenn ihre Tochter im Teenager-Alter mit einem 30 Jahre älteren Mann zusammen ist. Ein Verbot der Beziehung könnte das Wohl des Kindes gefährden, hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 9 UF 132/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Im verhandelten Fall hatte eine 15-Jährige eine Liebesbeziehung mit einem mehr als 30 Jahre älteren Mann. Ihre Eltern versuchten immer wieder, den Kontakt zwischen den beiden zu unterbinden, wogegen sich das Mädchen wehrte.
Eltern brachten Tochter in die Psychiatrie
Unter anderem hielt sie ihren Aufenthaltsort vor ihren Eltern geheim und suchte sich, als der Konflikt weiter eskalierte, einen Verfahrensbeistand. Schließlich brachten die Eltern ihre Tochter für einige Wochen in der Psychiatrie unter.
Das Gericht lehnte das von den Eltern geforderte Kontakt- und Näherungsverbot für den Partner ihrer Tochter allerdings ab. Es befand, dass der eskalierte Konflikt Gefahren für das Wohl des Mädchens bedeute. Das Kontaktverbot wäre kein angemessenes Mittel dagegen.
Beziehung war bewusste Entscheidung der Jugendlichen
Den Richtern zufolge ist der Entscheidung des Mädchens ein hohes Gewicht beizumessen. Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. Die Jugendliche habe ihren Wunsch, diese Liebesbeziehung weiter zu leben, „zielorientiert und stabil“ geäußert. Die Richter sahen darin eine sehr bewusste Eigenentscheidung, die zu beachten sei. (dpa)