Die Monate August und September markieren für Millionen von Fußball-Fans in Deutschland endlich den lang ersehnten Saison-Beginn. Nach der quälend langen Sommerpause wird endlich wieder regelmäßig in Bundesliga, DFB-Pokal und Europacup gekickt. Woche für Woche pilgern die treuen Fans daher zu den Stadien der Bundesrepublik – nicht selten mit der Deutschen Bahn.
Neben Trikot und Schal darf bei vielen Anhängern aber vor allem eine Sache im Gepäck nicht fehlen: Bier! Bereits auf der Fahrt zum Spiel werden gerne mal ein paar Flaschen oder Dosen geleert – und nach dem Spiel sowieso, egal ob man einen Sieg feiert oder eine Niederlage zu verkraften hat. Dass die angetrunkenen Fußball-Fans ihren Mitreisenden im Zug jedoch auch schnell auf die Nerven gehen können, ist nicht überraschend.
Da stellt sich dem ein oder anderen Passagier die Frage: Ist es eigentlich erlaubt, im Zug Alkohol zu trinken? Die Antwort darauf ist tatsächlich gar nicht so eindeutig, wie so manch einer denken mag. Dafür muss man sich aber erst einmal durch den Regel-Dschungel der Deutschen Bahn kämpfen – und dabei kommt heraus, dass man ganz einfach versehentlich gegen entsprechende Verbote verstoßen könnte.
Deutsche Bahn: Alkohol im Zug
Zunächst einmal die wichtigste Nachricht für die meisten Fußball-Fans: In Fernzügen – also IC oder ICE – darf Alkohol konsumiert werden. Das zeigt sich allein schon daran, dass im Bordbistro ja auch ganz offiziell Bier und Wein ausgeschenkt werden. Wer etwas Rücksicht auf die Mitreisenden nimmt, leert den Kasten mit seinen Kumpels dann halt einfach nicht im Familien- oder Ruheabteil.
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Doch wer in den 130 Seiten langen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (Stand: 16. August 2024) nach dem Wort „Alkohol“ sucht, der findet auf Seite 21 plötzlich die Überschrift: „6.3 Alkoholkonsumverbot“. Moment – verstößt das Bierchen im Zug denn auf einmal doch gegen die Regeln?
Bußgeld für Verstoß gegen Alkohol-Verbot?
Hier muss man differenzieren. Wie gesagt: Im Fernverkehr darf Alkohol getrunken werden. Das beschriebene Verbot bezieht sich auf den Nahverkehr, genauer gesagt auf Züge der Produktklasse C – darunter fallen IRE, RE, MEX, RB und S-Bahnen. Doch bevor jetzt die Bier-Angst bei allen Deutschlandticket-Inhabern umgeht: Auch hier gelten sehr spezifische Sonderregeln.
Denn wie die Deutsche Bahn erklärt, gibt es exakt drei Teilnetze auf deren Strecken ein generelles Alkohol-Verbot in den Zügen gilt:
S-Bahn Hannover:
- Paderborn – Hannover – Hannover-Flughafen
- Bennemühlen – Hannover – Hildesheim
- Hannover – Lehrte – Hildesheim
- Nienburg – Hannover – Haste
- Minden – Hannover – Haste
- Celle – Hannover
- Celle – Lehrte – Hannover
Expresskreuz Niedersachsen/Bremen
- RE Hannover – Bremen – Norddeich
- RE Bremerhaven – Bremen – Osnabrück
Harz-Weser-Netz
- Bodenfelde – Ellrich
- Göttingen – Kreiensen – Bad Harzburg
- Göttingen – Walkenried
- Braunschweig – Seesen – Herzberg
- Braunschweig – Schöppenstedt
- Braunschweig – Salzgitter-Lebenstedt
Heißt: Gerade beim Nahverkehr in Niedersachsen und Bremen sollte man im Zug lieber die Finger vom Alkohol lassen. Wer mit einem Bierchen in der Hand nichtsahnend auf einer Reise mit dem Deutschlandticket den Zug wechselt, könnte allerdings versehentlich schnell gegen dieses Verbot verstoßen. Dann wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig.