Wichtiges Urteil zum Flughafen Dortmund! An dem Airport darf auch nachts geflogen werden. Anwohner hatten zuvor dagegen geklagt. Jetzt scheint eine endgültige Entscheidung gefallen zu sein.
Bei diesem Urteil schauen Passagiere des Flughafens Dortmund ganz genau hin: Wie das Oberlandesgericht NRW bekanntgab, darf in der Ruhrpott-Stadt auch in den späten Abendstunden geflogen werden.
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Flughafen Dortmund: Genehmigung wurde mehrfach für rechtswidrig erklärt
„Die Genehmigung der Bezirksregierung Münster über die Zulassung von Flugverkehr in den abendlichen Nachtstunden am Flughafen Dortmund ist nach Behebung der Mängel vorausgegangener Zulassungsentscheidungen rechtmäßig“, heißt es von dem Gericht. Drei Anwohner aus Dortmund und Unna hatten dagegen geklagt.
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Die Ausweitung der Betriebszeit des Airports über 22 Uhr hinaus ist seit Jahren Thema. Dabei geht es um planmäßige Landungen bis 23 Uhr, verspätete Landungen bis 23.30 Uhr und verspätete Starts bis 22.30 Uhr. Die Genehmigung wurde mehrfach für rechtswidrig erklärt.
Flughafen Dortmund: Anwohner klagten erneut – und wurden abgewiesen
„Die Lärmschutzbelange der Bevölkerung seien unzureichend festgestellt und berücksichtigt worden“, kritisierte das Oberlandesgericht. Die Genehmigung wurde noch einmal verbessert. Doch damit wollten sich die Anwohner nicht zufriedengeben, klagten erneuert. Doch jetzt wurde die Änderungsgenehmigung für rechtmäßig erklärt.
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Heißt: Der Flughafen Dortmund darf unter bestimmten Bedingungen die Betriebszeiten auf die ersten Nachtstunden ausweiten! Der Streit zieht sich bereits seit über zehn Jahren hin. Die Bezirksregierung Münster hatte im Jahr 2014 eine erste Genehmigung auf Antrag des Flughafens erteilt.