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Urlaub in Spanien, Türkei oder Griechenland vorbei? Du solltest sofort dein Konto checken

Wer nach seinem Urlaub in Spanien, der Türkei oder auch Griechenland wieder heimkehrt, sollte umgehend seine Kontoauszüge im Blick haben.

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Mallorca hat die Touristen satt. Protest gegen Massentourismus an der Playa de Palma

Kaum ein Ort kann so viel Tourismus vorweisen wie Mallorca. Gerade Deutsche sehen Mallorca häufig als Erweiterung Deutschlands. Die Mallorquiner sehen das möglicherweise etwas anders.

Sommerzeit ist Reisezeit. Viele Menschen verbringen in diesen Tagen ihren Urlaub in Spanien, der Türkei, in Griechenland oder anderen südlichen Gefilden.

Dabei übersehen viele Menschen jedoch eines: Nach dem Urlaub in Spanien, Türkei und Co. die Kontobewegungen im Auge zu behalten, kann sich lohnen. Immerhin können ungerechtfertigte Abbuchungen nur eine gewisse Zeit lang zurückgeholt werden.

Urlaub in Spanien, Türkei und Co: Konto-Check ist ratsam

Du hast bei deinem Urlaub in Spanien oder Griechenland mal wieder eine Menge Geld ausgegeben? Bei all den Einkäufen, Ausflügen und Restaurantbesuchen kann man beim Blick auf den Kontoauszug schon mal den Überblick verlieren, wofür noch gleich welche Buchung war.

Wer die Umsätze nicht ohnehin schon während des Urlaubs am Smartphone verfolgt, sollte sich aber spätestens bei der Rückkehr damit auseinandersetzen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher sicherstellen, dass keine falschen Abbuchungen darunter sind, teilt das Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Banken und Sparkassen, Euro Kartensysteme, mit.

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Kartensperrung nach dem Urlaub

Besonders gut lassen sich die Auszüge und Kreditkartenabrechnungen auf ihre Richtigkeit überprüfen, wenn Reisende Belege aufbewahren oder sich Notizen machen, wann sie was wo bezahlt haben. Wer daraufhin unbefugte Kontobewegungen feststellt, sollte seine Bank oder Sparkasse informieren und seine Zahlungskarten vorsorglich sperren. Über den Sperr-Notruf +49 116 116 ist das auch aus dem Ausland rund um die Uhr möglich.



Gut zu wissen: Falsch abgebuchte Beträge können sich Betroffene vom Finanzinstitut zurückbuchen lassen. Bei genehmigten Lastschriften, also jenen, für die Kontoinhaber eine Einzugsermächtigung erteilt haben, bleiben dafür nach Abbuchung acht Wochen Zeit.

Unautorisierte Lastschriften, für die keine Einzugsermächtigung vorliegt, können bis zu 13 Monate lang zurückgebucht werden. Laut Euro Kartensysteme entstehen dafür keine Kosten. (mit dpa)