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Sparkasse, Volksbank und Co: Girokarte verloren? DAS vergessen Betroffene in ihrer Panik

Ob bei Verlust oder Diebstahl – geht die Bankkarte verloren, müssen Kunden von Sparkasse, Volksbank & Co. an diese beiden Schritte denken.

Sparkasse
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

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Bargeldloses Bezahlen ist bequem und weit verbreitet, birgt jedoch auch Risiken. Der Verlust einer Girokarte (früher EC-Karte) kann erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn nicht umgehend und korrekt gehandelt wird. Sparkasse, Volksbank & Co. bieten zahlreiche Sicherheitsmechanismen. Doch viele Kunden vergessen in ihrer Panik entscheidende Schritte.

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Bei Verlust der Girokarte ist der erste Reflex meist, die Karte direkt bei Sparkasse, Volksbank, Postbank & Co. oder über die Sperr-Hotline 116 116 sperren zu lassen. Dies ist zweifellos wichtig, um das direkte Bezahlen (kontaktlos und mit PIN) zu verhindern. Doch genauso wichtig ist eine Anzeige bei der Polizei. Warum das?

Sparkasse, Volksbank und Co.: An KUNO-Sperre denken!

Nur die Polizei kann eine sogenannte KUNO-Sperre veranlassen, die verhindert, dass die Karte für Einkäufe per Lastschrift missbraucht wird. Sparkasse, Volksbank & Co. weisen darauf hin, dass die KUNO-Sperre ein gemeinsames System von Polizei und Wirtschaft ist, das den Missbrauch im unbaren Zahlungsverkehr verhindern soll.

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Die verschiedenen Zahlungsmethoden mit einer Girokarte beinhalten auch Risiken. Direktes Bezahlen mit PIN oder kontaktloses Bezahlen bis zu einem Betrag von 50 Euro belastet das Konto sofort. Eine Sperre bei der Bank verhindert aber weitere Zahlungen.

Besondere Gefahr bei Lastschrift-Mandaten

Anders verhält es sich jedoch bei der Zahlung per Lastschrift mit Unterschrift. Hier wird der Betrag später abgebucht, und es wird nicht überprüft, ob die Karte gesperrt wurde. Dies bedeutet, dass Kriminelle weiterhin Einkäufe tätigen können, selbst wenn die Karte bei der Bank gesperrt ist. Sparkasse, Volksbank & Co. raten daher dringend zur KUNO-Sperre.

Eine besondere Gefahr besteht bei bereits erteilten Lastschriftmandaten. Hat der Karteninhaber dem Händler ein sogenanntes Mehrfachmandat erteilt, kann dieser auch zukünftige Einkäufe abbuchen, ohne dass eine erneute Zustimmung erforderlich ist. Sparkasse, Volksbank & Co. empfehlen daher, erteilte Lastschrift-Mehrfachmandate regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. Dies kann durch Kontaktaufnahme mit dem Zahlungsdienstleister des Händlers erfolgen.


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Falls unautorisierte Lastschriften erfolgen, besteht die Möglichkeit, diese bis zu 13 Monate nach der Abbuchung zurückbuchen zu lassen. Sparkasse, Volksbank & Co. betonen die Wichtigkeit, Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren, insbesondere nach dem Verlust einer Karte, um unautorisierte Abbuchungen schnell zu erkennen und zu melden. Bei Rückbuchungen kann es jedoch zu Auseinandersetzungen mit Inkasso-Büros kommen. In solchen Fällen kann die Verbraucherzentrale helfen.

Ein weiteres häufig übersehenes Detail ist die Kartenfolgenummer, die für eine dauerhafte Sperrung bei der Polizei benötigt wird. Diese Nummer kann nach einer Anzeige auch online über die KUNO-Internetseite nachgemeldet werden.