Was für ein Mist! Da soll es eigentlich in den Urlaub gehen, die Koffer sind gepackt, der Platz in der Schlange beim Check-in sicher. Doch plötzlich geht es nicht weiter. Eine weltweite IT-Störung hat am Freitag (19. Juli) die Computersysteme verschiedener Airlines lahmgelegt. Tausende Flüge wurden gestrichen.
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Zwar soll die IT-Störung im Laufe des Samstags (20. Juli) behoben sein, doch bis dahin stecken einige Urlauber noch in der Klemme.
IT-Probleme stören Urlaub – was tun?
An den meisten Flughäfen geht es mittlerweile für viele Reisende endlich in den Urlaub. Sie müssen sich nicht länger Sorgen machen oder warten. Doch andere wiederum sind nicht so glücklich. Sie mussten auf die Bahn oder sogar das Auto umsteigen, um ihre Reise antreten zu können. Oder sie müssen ihre Anreise auf einen anderen Tag verschieben.
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Betroffene fragen sich nun sicher, wie sie das Geld für den ausgefallenen Flug oder die Reisealternative zurückbekommen. Frank Bräutigam, ARD-Rechtsexperte, gibt dafür Tipps im Ersten.
Urlaub: Erstattung wegen IT-Störung
Bei der „Brennpunkt“-Sendung im Ersten (Freitag, 19. Juli, 20.15 Uhr) klärt der Experte über Entschädigungsmöglichkeiten auf. So müssen Betroffene zunächst die Frage klären, ob sie sich mit ihrem Entschädigungsanliegen an die zuständige Airline oder den Reiseveranstalter wenden müssen. Letzteres dürfte vor allem bei Pauschalreisen der Fall sein.
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Grundsätzlich haben Verbraucher in solchen Fällen einen Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Rückerstattung des Ticketpreises. Zudem muss sich der Reiseveranstalter oder die Airline um das Wohl der Passagiere während ihres längeren Aufenthaltes am Flughafen kümmern. Das bedeutet, es muss für Essen oder Trinken gesorgt sein und im Notfall auch für eine Übernachtungsmöglichkeit.
Zudem haben Verbraucher die Möglichkeit, zusätzliche Kosten geltend zu machen, die bei der alternativen Anreise entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben für Mietwagen, Bahntickets oder Ähnliches.